Saturday, December 23, 2017

Das auch noch: „minderjährige Flüchtlinge“ dürfen Familien nachholen

Jetzt können alle sogenannten „minderjährigen“ Flüchtlinge ihre Familien nachholen. Das Auswärtige Amt zog seine Berufung zurück, somit ist das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, nachdem auch sogenannte Minderjährige, die nur einen subsidiären Schutzstatus genießen, Familiennachzug beantragen können, rechtskräftig.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das Auswärtige Amt im Falle eines 16-jährigen Syrers dazu verurteilt, dessen Familie nach Deutschland zu holen. Das hat Auswirkungen: Jeder, der sogenannten Flüchtling, der angibt, unter 18 zu sein, hat somit ab sofort das Recht auf ein Leben in Deutschland im Kreise von Eltern und Geschwistern.Laut Bundesfamilienministerium lebten in Deutschland im November 2017 rund 55.600 unbegleitete Minderjährige und Volljährige (UMF), die unter die Zuständigkeit der Jugendhilfe fallen. Da nicht alle von ihnen einen Asylantrag stellen, wird die tatsächliche Zahl höher eingeschätzt. Die meisten von sollen aus i aus Afghanistan, Syrien und Eritrea kommen. Aber auch der Irak, Somalia, Gambia und Äthiopien werden oft als Herkunftsländer angegeben.
Die sogenannten UMF machen häufig negativ auf sich aufmerksam. So richtete der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz Anfang Dezember einen dramatischen Appell an die Baden-Württembergische Landesregierung (jouwatch berichtete). 
http://www.journalistenwatch.com/2017/12/23/das-auch-noch-minderjaehrige-fluechtlinge-duerfen-familien-nachholen/

1 comment:

Anonymous said...

Das ist ja auch überhaupt der Grund warum diese Anker-"Kinder" hierher geschickt werden.