Statistiken sagen nicht wirklich etwas aus, wenn sie keinen Bezugspunkt haben. Darauf haben wir gestern schon hingewiesen.
Heute geht die folgende Statistik durch die Presse:
Das Statistische Bundesamt hat die zugrunde liegenden Zahlen heute veröffentlicht. Die Statistik lässt eine Reihe von Erklärungen für den Rückgang derjenigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, zu (Das ZDF gibt natürlich keine Erklärung und lässt seine Leser frei assoziieren):
- Die Asylbewerber wurden abgelehnt und erhalten keine Leistungen mehr;
- Die Asylbewerber wurden abgelehnt und sind ausgereist – eher unwahrscheinlich, aber dennoch möglich;
- Die Asylbewerber erhalten keine Leistungen mehr, weil sie anerkannt wurden und nun ein eigenes Einkommen aus geregelter Arbeit haben – auch eher unwahrscheinlich, aber dennoch möglich;
- Die Asylbewerber wurden aus dem Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetz in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches (II) überstellt. Sie erhalten nunmehr Regelleistungen aus dem SGB-II, also Hartz-IV, anstelle der bisherigen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Tatsächlich ist dies, wie die folgende Abbildung zeigt, der Fall.
Der Rückgang hat also nicht zur Ursache, dass Asylbewerber keine Leistungen mehr erhalten, ausgereist sind oder in der Mehrzahl auf eigenen Beinen stehen. Die Ursache des Rückgangs finden sich darin, dass die meisten Asylbewerber als anerkannte Asylbewerber nun Leistungen nach dem SGB II erhalten. Dadurch sind die Kosten für die Allgemeinheit in der Konsequenz nicht etwa gesunken, sondern gestiegen.
Wir haben einmal die Regelsätze nach Hartz-IV und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nebeneinander gestellt:
Regelleistung | Hartz-IV | AsylbLG |
Alleinstehend | 416 Euro | 354 Euro |
volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 374 Euro | 318 Euro |
< 25 Jahre im Haushalt der Eltern oder Asylbewerberunterkunft | 332 Euro | 284 Euro |
Kinder: 14-17 Jahre | 316 Euro | 276 Euro |
Kinder: 6-13 Jahre | 296 Euro | 242 Euro |
Kinder: 0 bis 5 Jahre | 240 Euro | 214 Euro |
Dazu kommen umfangreiche Mehrleistungen, die wir nicht darstellen. Die Meldung ist auch so klar: Daraus, dass die Zahl derer, die Leistungen ach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, zurückgegangen ist, folgt nicht, dass die Ausgaben für die entsprechenden Personen gesunken sind. Tatsächlich sind die entsprechenden Personen in ihrer Mehrheit nun dem Regelkreis des SGB II zugeordnet und erhalten Leistungen nach Hartz-IV. Die sind höher als die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so dass der Rückgang, den das Statistische Bundesamt heute vermeldet hat und den die deutschen Medien einmal mehr ohne jede Einordnung verbreiten, in einer Zunahme der Kosten für die Allgemeinheit resultiert.
Die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz summierten sich 2017 übrigens auf 5,9 Milliarden Euro.
https://sciencefiles.org/2018/08/23/der-ruckgang-der-ein-anstieg-ist-weniger-asylbewerber-bekommen-asylbewerberleistungen/
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