Der nach Tunesien abgeschobene, mutmaßliche Leibwächter von Oama Bin Laden muss nach Deutschland zurückgeholt werden.
Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster – die Stadt Bochum hatte sich gegen die Rückholung des als Gefährders eingestuften Islamisten Sami A. gewehrt. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einschalten und Verfassungsbedenken ins Feld führen.
Foto: Nebenstelle des OVG Münster (Foto: By STBR (Picture self-taken) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)], via Wikimedia Commons)
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