Sollte ein Mitgliedstaat der Vereinten Nationen (UNO) diese Woche in der Generalversammlung eine Abstimmung über den UNO-Pakt für Migration verlangen, und zwei Drittel stimmen dafür, gilt der Pakt für Alle! Diese Meinung vertrat zumindest die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangene Woche „ganz salopp“ im Bundestag.In Beantwortung einer Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Hebner, stellte Angela Merkel klar: …“wenn jetzt bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt dann in der Vollversammlung noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein Mitgliedstaat Abstimmung verlangen. Und diese Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der vertretenen Länder der VN (Vereinten Nationen, Anm. der Red.) dem zustimmen – und dann ist es für alle gültig, das ist nun einmal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht“.Tatsächlich steht laut Veranstaltungskalender der UNO am 19. Dezember die Prüfung eines Resolutions-Entwurfes zum Globalen Migrationspakt auf der Agenda. Auch Medien erwähnen diesen Termin immer wieder, so unter anderem „France24“ und „Al Jazeera“
Unter anderem heißt es dort, dass nach der Konferenz von Marrakesch die UNO-Generalversammlung, die alle 193 Mitglieder umfasst, eine Resolution verabschieden wird, die den Pakt am 19. Dezember offiziell bestätigt. Ob sich Merkel darauf bezieht, ist indes unklar. Resolutionen der UNO-Generalversammlung sind übrigens Beschlüsse, die in der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden! Sollte eine einfache Mehrheit das Thema als „wichtig“ erachten, kann der Beschluss nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden. Sie gelten als Richtlinien beziehungsweise Empfehlungen und sind in der Regel nicht verbindlich. Dass bei diesem Durcheinander von UNO-Beschlüssen und deren Prozedere nur mehr Experten den Durchblick haben, ist nicht verwunderlich. Der einfache Bürger kann da nicht mehr mitreden. Es ist daher eine Bringschuld der Politiker, die Bürger verständlich über die Folgen solcher Abkommen zu informieren!
Etwa, darüber, ob der Migrationspakt nun – trotz Stimmenthaltung Österreichs bei der Annahme in Marrakesch – dennoch für Österreich gilt? Zu klären ist auch, welche internationalen Abkommen, auf die sich der Migrations- bzw. Flüchtlingspakt bezieht, für uns schon gültig sind und was davon bereits im EU-Recht verankert ist.
https://www.wochenblick.at/merkel-migrationspakt-ist-bei-abstimmung-fuer-alle-uno-staaten-gueltig/
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