Das deutsche Staatsoberhaupt Frank-Walter Steinmeier hat, wie es bei der tagesschau heißt, »zum Kampf gegen Antisemitismus in Deutschland« aufgerufen. In einem Telefonat mit Josef Schuster, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, bezeichnet der Bundespräsident danach Antisemitismus als »Angriff auf uns alle, auf unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft«.
Kurz vor einem Aufmarsch linker, rechter und vor allem aber wohl islamistischer Sympathisanten des Mullah-Regimes in Teheran, darunter auch zur Hisbollah gehörende Gruppierungen, in der deutschen Hauptstadt, den die zuständigen Behörden unter Verweis auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit genehmigten, wieder genehmigten, fehlt solchen Appellen freilich jede Glaubwürdigkeit.
Wenn es nicht gegen die deutsche Verfassung verstößt, öffentlich zur Zerstörung Israels aufzurufen und Haß auf Juden zu säen, gibt es für Frank-Walter Steinmeier keinen Grund, Menschen, die ihre Rechte auch nutzen, zu verleumden. Ein Staatsoberhaupt sollte vielmehr daran erinnern, daß das Grundgesetz gerade auch für sie gilt, statt ihnen einen »Angriff auf unsere Demokratie« zu unterstellen.
Verstößt der öffentlich ausgelebte Antisemitismus hingegen tatsächlich gegen geltendes Recht, und dafür spricht nicht eben wenig, ist es heuchlerisch, dessen Bekämpfung »der Zivilgesellschaft« oder gar Juden selbst zu überantworten. Denn dann nämlich wäre es Aufgabe des Staates, einen Aufmarsch wie den aus Anlaß des Al-Quds-Tags zu verbieten und dieses Verbot auch durchzusetzen.
Und so sind Frank-Walter Steinmeiers Worte letztlich nicht mehr als ein weiteres wertloses Lippenbekenntnis. Von einem deutschen Politiker, der im Verlauf seiner Karriere durch besinnungslose Hetze gegen Israel, den Kniefall vor dem Grab eines antisemitischen Terroristen und herzliche Glückwünsche an das Regime in Teheran aufgefallen ist, war und ist mehr aber auch nicht zu erwarten.
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