Laut Gesetz dürfen religiöse Symbole in Teilen des öffentlichen Dienstes - besonders in Bereichen mit Publikumsverkehr - nicht gezeigt werden. Doch in Berlin muss eine muslimische Protokollführerin am Charlottenburger Amtsgericht wegen des Tragens eines Kopftuches nicht mit Konsequenzen rechnen. Das sagte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage. Die Frau arbeite unter Anleitung eines Richters und sei nicht "hoheitlich" tätig. Zwei Anwälte hatten sich über die Muslima beschwert. (Quelle: Berliner Zeitung 16. Januar 2008).
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