Wednesday, August 05, 2015

Katastrophenhelfer

Durch einen Kommentar, der bereits Ende März in der Basler Zeitung erschien und ihm »punktuell gute Arbeit« bescheinigte, aber auch vorwarf, es unterstütze antisemitische Aktivitäten und verstoße dadurch gegen die eigenen Statuten, sah sich das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) so schwer verleumdet, daß es gegen die Zeitung vor ein irdisches Gericht zog.
Wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter Berufung auf die jüngste Ausgabe Kirchenzeitung reformiert berichtet, stört das evangelische Hilfswerk sich vor allem an dem Satz, »mit seinen antiisraelischen Aktivitäten verstösst das Heks gegen das eigene Stiftungsstatut und veruntreut Spendengelder«. Damit werde dem Hilfswerk in rufschädigender Weise eine Straftat vorgeworfen.
»Wir forderten die Redaktion auf, den Artikel von ihrer Website zu entfernen. Das wurde relativ schnöd abgelehnt«, erklärte Dieter Wüthrich, Leiter Medien und Information des HEKS gegenüber reformiert. »Für uns war der gerichtliche schliesslich der einzig gangbare Weg«. Einem früheren Kommentar des Gastautors David Kleins hatte noch HEKS-Direktor Ueli Locher geantwortet.
»Das Heks ist weder ein Feind des Staates Israel noch hat es jemals direkt oder indirekt dessen Existenzrecht infrage gestellt. Und es verurteilt jegliche Form von Antisemitismus aufs Schärfste.«
Laut Stiftungsstatut setzt sich das HEKS tatsächlich »ein für Menschen in wirtschaftlicher und sozialer Not im In- und Ausland, namentlich in den Bereichen der zwischenkirchlichen Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit, der Diakonie, der Flüchtlingshilfe und der Katastrophenhilfe«, sein »gesellschaftspolitische Engagement« stehe ausschließlich »im Dienste dieser Aufgaben«.
Antisemitismus, das liegt auf der Hand, ist eher keine Katastrophenhilfe, antiisraelische Propaganda lindert keine Not. Dennoch unterstützt das HEKS neben der in der Basler Zeitung bereits mit einer unzweideutigen Abbildung hinreichend charakterisierten »NGO« Badil etwa die seit Beginn der Ersten Intifada aktiven Physicians for Human Rights – Israel (PHR-I) mit Sitz in Jaffa.
Die PHR-I betreiben dort eine Offene Klinik, wo sie Migranten und Menschen ohne Papiere unterstützen, in den umstrittenen Gebieten, die sie gleichwohl »besetzte« nennen, unterhalten sie eine mobile Klinik. Daneben engagieren sie sich für arabische und »palästinensische« Insassen israelischer Gefängnisse, Khadar Adnan beispielsweise, hochrangiges Mitglied des Islamic Jihad.
Und dieses Engagement deutet an, daß die vermeintliche Wohltätigkeit der PHR-I jedenfalls nicht unproblematisch ist. Die Organisation, die nicht nur vom HEKS, sondern auch zahlreichen weiteren Sponsoren, darunter mehrere europäische Staaten, finanziert wird, verfolgt eine antiisraelische Agenda, die ihre Arbeit prägt. So veröffentlichten sie 2002 Karikaturen, die Israel dämonisieren.
»In an eight-page cartoon pamphlet that can only be described as anti-Semitic, this organization displayed caricatures of heavily-armed Israeli soldiers ›oppressing‹ innocent-looking Palestinians. In one cartoon, two Israeli soldiers at a checkpoint are portrayed as mocking a pregnant Palestinian woman. The ambulances used to carry suicide bombers and explosives are conveniently erased in this crude propaganda, and inhuman Palestinian terrorism is not even mentioned.«
Ihre politische Agenda führte 2009 dazu, daß die Israel Medical Association (IMA) die Kooperation mit den PHR-I beendete, nachdem die »palästinensische« Proteste gegen den Anti-Terror-Sperrzaun in Bilin unterstützt hatten. IMA-Chef Yoram Blachar, damals auch Präsident des Weltärztebunds, nannte sie »a radical political group disguised as a medical organization«.
Kann die Unterstützung einer solchen »NGO« wirklich als unbedenkliches Engagement »für Menschen in wirtschaftlicher und sozialer Not im In- und Ausland« rechtfertigt werden, als »zwischenkirchliche Hilfe«, als »Flüchtlingshilfe und [..] Katastrophenhilfe«? Ist eine Zusammenarbeit mit den PHR-I Ausweis einer Verurteilung »jegliche[r] Form von Antisemitismus aufs Schärfste«?
 tw24

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