Für die Bevölkerung und Stocker sei dies unverständlich. In einer Landtagsanfrage habe er genaueres in Erfahrung bringen wollen. Die einzige brauchbare Information aus der Antwort der Anfrage sei folgende gewesen:
Das Regierungskommissariat für die Autonome Provinz Bozen teilt hierzu mit, dass die Bozner Quästur aufgrund ihrer Zuständigkeit ratione materiae das Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Möglichkeiten einer Ausweisung der beiden kürzlich aus der Haft entlassenen ausländischen Staatsbürger in die Wege geleitet hat.„Ich hoffe sehr, dass dies geschehen wird“, schreibt Stocker in seiner Aussendung.
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