Eine Duisburger Familie darf ihre Pflegetochter nicht gegen den Willen der leiblichen Mutter katholisch taufen lassen, so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm am Freitag. Seit sieben Jahren lebte das Mädchen in einer Duisburger Pflegefamilie, die ihre eigenen Kinder christlich erzieht. Die Eltern wollten ihre Pflegetochter nun katholisch taufen lassen, damit sie nach ihrer Teilnahme am katholischen Religionsunterricht auch die Erstkommunion empfangen kann. Das entspreche auch dem Wunsch des Kindes, erklärten sie. Die in Duisburg lebende Kindsmutter legte jedoch eine Beschwerde gegen eine Genehmigung des Familiengerichts Dorsten ein.Der leiblichen Mutter aus Nordafrika war das Sorgerecht 2008 entzogen worden. Bereits unmittelbar nach der Geburt im Jahr 2007 hatte sie es zum Teil verloren, heißt es. Die Muslimin hatte in mehreren Schreiben an das Familiengericht gefordert, dass ihre Tochter auch in der Pflegefamilie im muslimischen Glauben groß gezogen werden solle. Das Oberlandesgericht Hamm unterstützte die Beschwerde jetzt. Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit, bleibe das auch dann verbindlich, wenn das Kind in einer Pflegefamilie mit anderem Glauben aufwächst, heißt es.derwesten.de
Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Friday, May 06, 2016
Scharia statt Maria: Muslimisches Pflegekind darf nicht getauft werden
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