Die Sache ging durch alle Medien und brachte selbst Politiker dazu, der AfD zu unterstellen, sie wolle für Homosexuelle erneut ein KZ in Buchenwald einrichten. Jetzt ist die AfD gegen solche Unterstellungen gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen. Das heißt auch wenn Privatleute, zum Beispiel auf Facebook, weiter behaupten, die AfD hätte zu einer „Zählung alle Homosexuellen in Thüringen“ aufgerufen, können sie deshalb kostenpflichtig verklagt werden. In diesem Fall drohen extrem hohe finanzielle Strafen.
Angefangen hatte alles ganz harmlos mit einer „Kleinen Anfrage Anfang September 2015, in der die AfD-Abgeordnete Corinna Herold bei der rot-rot-grünen Landesregierung nachfragte, "wie viele Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen" in Thüringen leben.
Obwohl es bei solchen „kleinen Anfragen“ zum Tagesgeschäft gehört, dass auch ziemlich oft ziemlich Überflüssiges angefragt wird, wenn man sich damit irgendwie ausrechnet, dass es dem politischen Gegner schaden könnte, griffen eilfertige Medien die Anfrage sofort auf, um sie in ihrem Sinne mit viel Phantasie und pädagogischem Eros fortzuschreiben.
Schnell standen dann auch alle möglichen Homomedien parat, die die Anfrage mit „Rosa Listen“- oder Holocaust verharmlosend - mit dem Rosa Winkel verglichen, mit dem Homosexuelle in den Konzentrationslagern der Nazis kenntlich gemacht wurden.
Gemeinsamer Ton: „Die AfD fordert Zählung aller Homosexuellen“. Wie die Redaktion von gaystream.info jetzt erfahren hat, hatte die "Kleine Anfrage" der AfD-Politikerin einen konkreten Anlass:
"Die kleine Anfrage von Christa Herold hatte einen sachlichen Hintergrund. Der Landtag sollte über ein hoch dotierten Projekt für Homosexuelle entscheiden, wozu Frau Herold einfach gern wissen wollte wie viele potentielle Nutznießer Thüringen dafür überhaupt hat."
Insofern zeigt sich: es handelt sich um eine ganz normale Anfrage, die bei anderen Projekten so ähnlich - auch von anderen Parteien - gestellt worden wäre.
gaystream.info
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