Hunderte Eritreer mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz haben in diesen Tagen Post vom Bund erhalten. Der zusammengefasste Inhalt: Ihr Status wird überprüft. Die Behörden setzen damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um.Dieses war Ende August 2017 zum Schluss gekommen, dass eritreische Staatsangehörige, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, bei der Rückkehr ins Heimatland nicht generell mit erneuter Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung wegen Nichtleistung des Dienstes rechnen müssen. Eine Rückkehr in ihr Heimatland sei deshalb nicht generell unzumutbar.
Weil die Bundesbehörden von Gesetzes wegen alle vorläufigen Aufnahmen regelmässig überprüfen müssen, hat dieses Urteil nun auch Auswirkungen auf die Asylpraxis gegenüber Eritreerinnen und Eritreern in der Schweiz.Konkret überprüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) derzeit die Dossiers von rund 3200 der insgesamt 9400 vorläufig aufgenommenen Eritreern. In den Briefen an die Betroffenen heisst es: «Das SEM beabsichtigt deshalb, Ihre vorläufige Aufnahme aufzuheben und den Vollzug der Wegweisung anzuordnen.»
SEM-Sprecher Martin Reichlin bestätigt entsprechende Informationen der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens (SRF). Er betont, dass die betroffenen Personen die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs hätten. Jeder Fall werde individuell geprüft. «Die Schweiz schickt niemanden weg, der den Schutz der Schweiz braucht», sagt Reichlin zu 20 Minuten.
Bereits 2016 sei das SEM zum Schluss gekommen, dass die illegale Ausreise aus Eritrea alleine nicht mehr zu einer Anerkennung als Flüchtling führt. Die Situation in Eritrea sei kein genügender Grund, dass alle abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea vorläufig aufgenommen werden. Man müsse aber in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Vollzug der Wegweisung angeordnet werden kann.Die Eritreer, die nun überprüft würden, seien von der Einschätzung des SEM und dem Urteil des BVGer vom Sommer 2017 betroffen. «Wie viele vorläufige Aufnahmen tatsächlich aufgehoben werden, ist aber noch völlig offen», sagt Reichlin.
Erhält nun ein Betroffener einen Wegweisungsbescheid, wird er aufgefordert, die Schweiz bis zu einem bestimmten Datum zu verlassen. Danach gilt er im Land als illegal. Sollte sich jemand also weigern, erhält er nur noch Nothilfe, keine Sozialhilfe mehr. Die kantonalen Ausländerbehörden können zudem Zwangsmassnahmen wie Administrationshaft anordnen. «Das liegt in der Kompetenz der Kantone», sagt Reichlin.
Noch vor drei Jahren sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga: «Es ist undenkbar, dass die Schweiz Menschen in einen Willkürstaat zurückschickt.»«Frau Sommaruga wird von der Geschichte eingeholt. Dieser Blankoscheck für die Eritreer war nicht haltbar», sagt FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen zu der Überprüfungsaktion des SEM in der «Rundschau». «Das ist ein Paradigmenwechsel, ein Meilenstein. Bis heute hat man immer gesagt, man könne niemanden zurückschicken», begrüsst auch CVP-Präsident Gerhard Pfister die härtere Gangart gegenüber Eritreern.
Kritik hingegen kommt aus den eigenen Reihen. «Ich bin sehr erschrocken über diesen Brief und die hohe Anzahl Betroffener. Eritrea wird weiterhin diktatorisch geführt. Es gibt keine Verfassung», sagt die Aargauer SP-Nationalrätin Yvonne Feri. Der Entscheid sei für sie deshalb «nicht nachvollziehbar».
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schweiz-will-Tausende-Eritreer-zurueckschicken-26465915
1 comment:
Man scheint in der Schweiz zur Besinnung zu kommen. Und übrigens, die BRD hat auch keine Verfassung genau wie Eritrea.
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