Hans-Jörg Müller, Bundestagsabgeordneter der AfD hat auf Twitter einen Brief des Petitionsausschusses veröffentlicht, in dem die Gründe, die zur Ablehnung der Veröffentlichung der Petition geführt haben, aufgeführt sind..
Jetzt wird es abenteuerlich, denn jetzt kommen wir zu den Richtlinien der Veröffentlichung von Petitionen.
Es ist noch nachvollziehbar, dass der Petitionsausschuss keine Petitionen veröffentlichen will, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, obschon man von einem Petitionsausschuss, der für sich in Anspruch nimmt, einen Zugang für Bürger zum Bundestag zu bieten, erwarten würde, dass er alles veröffentlicht, einfach um die Bandbreite der bürgerlichen Meinungen und Wünsche zu dokumentieren.
Es ist ebenfalls nachvollziehbar, dass eine Petition keine Beleidigungen enthalten darf. Die gibt es während Plenarsitzungen in ausreichender Menge und zumindest auf der Petitionsseite des Bundestags soll doch ein gewisses Niveau gehalten werden, wobei man schon an dieser Stelle etwas stutzt, wenn in den Richtlinien zur Veröffentlichung von Petitionen die Rede davon ist, dass man keine Petitionen veröffentlichen wolle, die „sich einer der Würde des Parlaments nicht angemessenen Sprache bedient.“. Spielte die “Würde des Parlaments” auch nur eine geringe Rolle, die meisten Plenardebatten nähmen mit Sicherheit einen anderen Verlauf.
Aber gut, zumindest auf der Petitionsseite des Bundestags soll der Anschein der Würde des Parlaments aufrechterhalten werden.
Auf den Petitionsseiten des Bundestags sollen auch keine Doppelungen vorkommen, auch die gibt es bereits in Reden der Abgeordneten in Hülle und Fülle. Und es sollen keine neuen Petitionen aufgenommen werden, die es bereits als alte Petition gibt. Auch das Texte recyclen oder plagiieren bleibt exklusives Recht der Abgeordneten.
Der Witz an der Petition, die der Petitionsausschuss nicht veröffentlicht hat und die man unter ihrer ID (84222) über die Suchfunktion des Bundestages nicht finden kann, ist nun, dass sie gegen keine der genannten Richtlinien verstößt.
Sie verstößt, angeblich, gegen eine fakultative Richtlinie, die man anwenden kann, oder nicht:
„4. Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn …
c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;“
Eine solche Klausel macht die Petitionsseite zur Farce. Die Formulierung, „den sozialen Frieden belasten“ ist eine Ermächtigungserklärung, die es dem Petitionsausschuss ermöglich, jede Petition, die seinen Mitgliedern ideologisch, politisch oder gerade nicht in den Kram passt, auszuschließen. Dass eine Petition internationale Beziehungen nicht belasten darf, ist eine umfassende Waffe, um jede Petition, die sich kritisch mit, sagen wir, der Türkei oder Frankreich auseinandersetzt, zu unterdrücken.
Der nächste Witz auf dem Weg zur Farce, ist nun, dass es auch keiner dieser beiden Gründe war, der zum Ausschluss der Petition gegen den Global Compact for Migration geführt hat, sondern die folgende Phantasie:
„Nach Nr. 4 Buchst. c) der oben genannten Richtlinie kann von einer Veröffentlichung der Petition einschließlich ihrer Begründung abgesehen werden, wenn sie geeignet erscheint, den interkulturellen Dialog zu belasten.“
Dass ein Streitthema zwischen Personen mit einem unterschiedlichen kulturellen Hintergrund den „interkulturellen Dialog“ belastet, liegt in der Natur der Dinge. Wäre man sich einig und könnte Friede, Freude und Eierkuchen feiern, dann müsste man nicht streiten. Da man aber streitet, weil man sich nicht einig ist, wird zwangsläufig der „interkulturelle Dialog“ für den Dauer des Streits belastet, wäre dem nicht so, wäre der Streit kein Streit.
Die angeführte Begründung ist somit das Dümmste, was man als Begründung für die Entscheidung, eine Petition zu unterdrücken, anführen kann, und sie ist ein klarer Beleg dafür, dass die Petitionsseite des Bundestags nicht als Anlaufstelle für Bürger und ihre Forderungen gedacht ist, sondern als Auflaufstelle. Bis hierhin und nicht weiter, dieses Motto könnte man dem Petitionszirkus des Bundestags verleihen, dessen Zweck offensichtlich darin besteht, gegenüber Bürgern die Illusion der Responsivität zu inszenieren, so zu tun, als nehme man die Forderungen von Bürgern ernst, um die entsprechenden Forderungen entweder mit fadenscheinigen Begründungen wie im vorliegenden Fall gleich ganz abzublocken oder im Verlauf des Petitionsprozess im Rahmen einer Massenbeschlussvorlage innerhalb von wenigen Sekunden im Bundestag niederzustimmen.
Die Demokratie, die immer im Mund geführt wird, wenn Politiker andere von ihrer Meinung überzeugen wollen, sie basiert auf dem Streit über unterschiedliche Meinungen, sie basiert darauf, dass keine Themen von diesem Streit ausgenommen werden, dass nicht bestimmten Deutungen ein Privileg gegenüber anderen verliehen und bestimmte Ansichten gleich ganz aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen werden.
Der Petitionsausschuss gebärdet sich nicht wie ein demokratisches Gremium. Er gebärdet sich wie ein autokratisches Organ eines autokratischen Staates, in dem Forderungen von Bürgern, die von dem, was die politischen Darsteller in den Parlamenten durchsetzen wollen, abweichen, sang- und klanglos unterdrückt und totlaufen gelassen werden.
Die Petitionsseite des Bundestages ist eine Farce. Wer es noch nicht wusste, hat nun den Beleg dafür erhalten.
https://sciencefiles.org/2018/10/24/kein-innerkultureller-dialog-petitionsseite-des-bundestags-ist-eine-farce/petition-1/
Jetzt wird es abenteuerlich, denn jetzt kommen wir zu den Richtlinien der Veröffentlichung von Petitionen.
Es ist noch nachvollziehbar, dass der Petitionsausschuss keine Petitionen veröffentlichen will, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, obschon man von einem Petitionsausschuss, der für sich in Anspruch nimmt, einen Zugang für Bürger zum Bundestag zu bieten, erwarten würde, dass er alles veröffentlicht, einfach um die Bandbreite der bürgerlichen Meinungen und Wünsche zu dokumentieren.
Es ist ebenfalls nachvollziehbar, dass eine Petition keine Beleidigungen enthalten darf. Die gibt es während Plenarsitzungen in ausreichender Menge und zumindest auf der Petitionsseite des Bundestags soll doch ein gewisses Niveau gehalten werden, wobei man schon an dieser Stelle etwas stutzt, wenn in den Richtlinien zur Veröffentlichung von Petitionen die Rede davon ist, dass man keine Petitionen veröffentlichen wolle, die „sich einer der Würde des Parlaments nicht angemessenen Sprache bedient.“. Spielte die “Würde des Parlaments” auch nur eine geringe Rolle, die meisten Plenardebatten nähmen mit Sicherheit einen anderen Verlauf.
Aber gut, zumindest auf der Petitionsseite des Bundestags soll der Anschein der Würde des Parlaments aufrechterhalten werden.
Auf den Petitionsseiten des Bundestags sollen auch keine Doppelungen vorkommen, auch die gibt es bereits in Reden der Abgeordneten in Hülle und Fülle. Und es sollen keine neuen Petitionen aufgenommen werden, die es bereits als alte Petition gibt. Auch das Texte recyclen oder plagiieren bleibt exklusives Recht der Abgeordneten.
Der Witz an der Petition, die der Petitionsausschuss nicht veröffentlicht hat und die man unter ihrer ID (84222) über die Suchfunktion des Bundestages nicht finden kann, ist nun, dass sie gegen keine der genannten Richtlinien verstößt.
Sie verstößt, angeblich, gegen eine fakultative Richtlinie, die man anwenden kann, oder nicht:
„4. Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn …
c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;“
Eine solche Klausel macht die Petitionsseite zur Farce. Die Formulierung, „den sozialen Frieden belasten“ ist eine Ermächtigungserklärung, die es dem Petitionsausschuss ermöglich, jede Petition, die seinen Mitgliedern ideologisch, politisch oder gerade nicht in den Kram passt, auszuschließen. Dass eine Petition internationale Beziehungen nicht belasten darf, ist eine umfassende Waffe, um jede Petition, die sich kritisch mit, sagen wir, der Türkei oder Frankreich auseinandersetzt, zu unterdrücken.
Der nächste Witz auf dem Weg zur Farce, ist nun, dass es auch keiner dieser beiden Gründe war, der zum Ausschluss der Petition gegen den Global Compact for Migration geführt hat, sondern die folgende Phantasie:
„Nach Nr. 4 Buchst. c) der oben genannten Richtlinie kann von einer Veröffentlichung der Petition einschließlich ihrer Begründung abgesehen werden, wenn sie geeignet erscheint, den interkulturellen Dialog zu belasten.“
Dass ein Streitthema zwischen Personen mit einem unterschiedlichen kulturellen Hintergrund den „interkulturellen Dialog“ belastet, liegt in der Natur der Dinge. Wäre man sich einig und könnte Friede, Freude und Eierkuchen feiern, dann müsste man nicht streiten. Da man aber streitet, weil man sich nicht einig ist, wird zwangsläufig der „interkulturelle Dialog“ für den Dauer des Streits belastet, wäre dem nicht so, wäre der Streit kein Streit.
Die angeführte Begründung ist somit das Dümmste, was man als Begründung für die Entscheidung, eine Petition zu unterdrücken, anführen kann, und sie ist ein klarer Beleg dafür, dass die Petitionsseite des Bundestags nicht als Anlaufstelle für Bürger und ihre Forderungen gedacht ist, sondern als Auflaufstelle. Bis hierhin und nicht weiter, dieses Motto könnte man dem Petitionszirkus des Bundestags verleihen, dessen Zweck offensichtlich darin besteht, gegenüber Bürgern die Illusion der Responsivität zu inszenieren, so zu tun, als nehme man die Forderungen von Bürgern ernst, um die entsprechenden Forderungen entweder mit fadenscheinigen Begründungen wie im vorliegenden Fall gleich ganz abzublocken oder im Verlauf des Petitionsprozess im Rahmen einer Massenbeschlussvorlage innerhalb von wenigen Sekunden im Bundestag niederzustimmen.
Die Demokratie, die immer im Mund geführt wird, wenn Politiker andere von ihrer Meinung überzeugen wollen, sie basiert auf dem Streit über unterschiedliche Meinungen, sie basiert darauf, dass keine Themen von diesem Streit ausgenommen werden, dass nicht bestimmten Deutungen ein Privileg gegenüber anderen verliehen und bestimmte Ansichten gleich ganz aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen werden.
Der Petitionsausschuss gebärdet sich nicht wie ein demokratisches Gremium. Er gebärdet sich wie ein autokratisches Organ eines autokratischen Staates, in dem Forderungen von Bürgern, die von dem, was die politischen Darsteller in den Parlamenten durchsetzen wollen, abweichen, sang- und klanglos unterdrückt und totlaufen gelassen werden.
Die Petitionsseite des Bundestages ist eine Farce. Wer es noch nicht wusste, hat nun den Beleg dafür erhalten.
https://sciencefiles.org/2018/10/24/kein-innerkultureller-dialog-petitionsseite-des-bundestags-ist-eine-farce/petition-1/
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