Zum Auftakt des neuen Verfahrens gegen den bereits als Terrorhelfer verurteilten Marokkaner Mounir El Motassadeq hat die Verteidigung die Verfassungsmäßigkeit des Prozesses angezweifelt. Verteidiger Ladislav Anisic warf der 7. Strafkammer des Hamburger Oberlandesgerichts am Freitag fehlende Zuständigkeit und Willkür bei der Besetzung vor.
Bundesanwalt Walter Hemberger wies die Vorwürfe zurück. Bei der Auswahl der Kammermitglieder habe keine Willkür vorgelegen. Weil es keine entsprechende Regelung gegeben habe, habe der Präsident des Oberlandesgerichts zu Recht einen neuen Senat gebildet, nachdem die Revision des Verfahrens absehbar gewesen sei.
In dem Strafverfahren gegen den Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001 um Mohammed Atta geht es um die Festsetzung einer neuen Strafe. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch des Hamburger Gerichts gegen den Marokkaner Mitte November 2006 verschärft. Er war zuvor lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist El Motassadeq auch der Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der bei den Anschlägen in den USA zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge schuldig. Er muss nun mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen. Für den Prozess sind vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt.
(ddp)
Bundesanwalt Walter Hemberger wies die Vorwürfe zurück. Bei der Auswahl der Kammermitglieder habe keine Willkür vorgelegen. Weil es keine entsprechende Regelung gegeben habe, habe der Präsident des Oberlandesgerichts zu Recht einen neuen Senat gebildet, nachdem die Revision des Verfahrens absehbar gewesen sei.
In dem Strafverfahren gegen den Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001 um Mohammed Atta geht es um die Festsetzung einer neuen Strafe. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch des Hamburger Gerichts gegen den Marokkaner Mitte November 2006 verschärft. Er war zuvor lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist El Motassadeq auch der Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der bei den Anschlägen in den USA zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge schuldig. Er muss nun mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen. Für den Prozess sind vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt.
(ddp)
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