Friday, August 14, 2009

BGH bestätigt zwei von drei Haftstrafen gegen Al-Qaida-Mitglieder

Die Freiheitsstrafe gegen ein Mitglied des Terrornetzwerks Al-Qaida und einen Helfer hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Revisionsverfahren bestätigt. Damit bleiben die vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Dezember 2007 verhängten Freiheitsstrafen in Höhe von sieben und dreieinhalb Jahren bestehen, wie der BGH am Freitag urteilte.
Die sechsjährige Strafe gegen einen dritten Angeklagten hoben die Karlsruher Richter indes auf. Nach ihrer Überzeugung hat er sich nicht der Mitgliedschaft, sondern nur der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht. In einem neuen Prozess muss nun die Höhe der Strafe neu festgesetzt werden.
Der Prozess gegen die drei Angeklagten hatte im Sommer 2006 im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer OLG begonnen. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Männer einen großangelegten Versicherungsbetrug begehen wollten. Einer der beiden Libyer sollte 28 Lebensversicherungen abschließen und dann in Ägypten seinen Unfalltod vortäuschen. Sein Bruder sollte als Begünstigter mehr als vier Millionen Euro kassieren und das Geld größtenteils an Al-Qaida weiterleiten. Außerdem sollen die Angeklagten versucht haben, sich nukleares Material für einen atomaren Anschlag zu beschaffen. Die Bemühungen scheiterten jedoch.
Überführt werden konnten die drei Männer nach Überzeugung des Gerichts, weil eine Spezial-Ermittlergruppe der Polizei in Mainz monatelang die Wohnung von einem der Angeklagten abgehört hatte. So hatten die Fahnder Planungen zur Unterstützung von Al-Qaida belauscht.
Nicht durchsetzen konnten sich die Angeklagten vor dem BGH mit Einwänden gegen die gerichtliche Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus einer Wohnraumüberwachung. Die Karlsruher Richter schlossen sich im Ergebnis auch der Wertung des Düsseldorfer OLG an, dass es sich bei Al-Qaida um eine "ausländische terroristische Vereinigung handelt, die auch nach der Intervention der USA und ihrer Verbündeten in Afghanistan - wenn auch mit veränderten Strukturen" - fortbestanden habe.
(AZ: 3 StR 552/08)
(ddp)

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