Teile des islamischen Gesetzes sind nicht mit den Grundwerten der deutschen Verfassung vereinbar. Dies erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, am Mittwoch bei einem Vortrag in Münster. Gleichzeitig rief er die Kirchen dazu auf, ihre Botschaft klar zu formulieren.
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