Sunday, August 18, 2013

Missbrauch bei Familiennachzug in der Schweiz: Pässe und Geburtsurkunden sind oft gefälscht

Aus keinem anderen Land ersuchen so viele Menschen Asyl wie aus Eritrea. Neuste Zahlen zeigen: 5730 Eritreer befinden sich aktuell im Schweizer Asylprozess. Hinzu kommt: Eritreer stellen überdurchschnittlich viele Familiennachzugsanträge für minderjährige Kinder oder Ehepartner. Allein im ersten Halbjahr haben so 922 Angehörige Asyl erhalten. Zum Vergleich: Bei den 4167 Flüchtlingen aus Somalia – der zweitgrössten asylsuchenden Bevölkerungsgruppe – waren es 84 Verwandte.

Migrationsbehören in den Kantonen sind wegen der Gesuche aus Eritrea und Somalia alarmiert. «Dokumente wie ID oder Geburtsscheine aus diesen Ländern sind grundsätzlich anzuzweifeln», sagt Iris Rivas, Leiterin des Migrationsdienstes des Kantons Bern. Die Zivilstandsbehörden würden oftmals unzuverlässig arbeiten und gefälschte Urkunden seien leicht erhältlich. «Trotzdem hakt in der Botschaft niemand nach und der Familiennachzug kann in die Schweiz einreisen und wird in den Asylprozess aufgenommen.» Auf dem Migrationsamt Bern komme es dann vor, dass Kinder als angebliche Geschwister befragt werden, sich aber in keinster Weise gleichen.

Die Amtsvorsteherin schlägt deshalb vor: «Aus Staaten, wo die Inhalte von ‹echten Zivilstandsurkunden› nicht eindeutig klar sind, sollten auch für den Familiennachzug nach dem Asylgesetz standardisierte DNA-Tests durchgeführt werden.»

Unterstützung erhält sie vom Vorsteher des Luzerner Migrationsamtes, Alexander Lieb. «Im Asylwesen wird bei Familiennachzügen der Identität zu wenig Beachtung geschenkt», sagt Lieb. Deshalb müsse überprüft werden, ob die DNA-Analyse eine Lösung für die Ermittlung der Familienbande wäre.

Heute kann das Bundesamt für Migration (BFM), wenn begründete Zweifel über die Abstammung bestehen, DNA-Analysen von Familiennachzüglern verlangen. «Dies ist im Asylverfahren aber nicht die Regel», sagt BFM-Sprecher Michael Glauser. Auch werden die DNA-Tests nicht behördlich angeordnet. Vielmehr wird den Gesuchstellern klargemacht, dass die ordentliche Beweislage zur Ablehnung des Gesuchs führen würde.
sonntagonline

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