Saturday, May 03, 2014

Darauf freuen sich die islamophilen Krauts schon: Zieht Pim Fortuyns Mörder nach Deutschland?

Todenhöfers FOCUS ist auch schon in froher Erwartung:
Vor zehn Jahren wurde Volkert van Graaf zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun wird der Mörder des Rechtspopulisten Pim Fortuyn vorzeitig entlassen. Er muss zwar eine Reihe von Auflagen erfüllen. Doch er könnte trotzdem nach Deutschland ziehen.
Am Freitag wurde Volkert van der Graaf vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Vor zwölf Jahren erschoss der heute 44-Jährige den niederländischen Rechtspopulisten Pim Fortuyn vor einem Radio-Studio in Hilversum. Dafür wurde er ursprünglich zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt.
Das Justizministerium hatte bereits vor der Entlassung mitgeteilt, das Risiko einer Wiederholungstat sei klein. Allerdings muss der Vater einer zwölfjährigen Tochter strenge Auflagen beachten. Er bekommt eine elektronische Fußfessel und muss sich einmal wöchentlich bei den Behörden melden. Er darf nicht mit Journalisten sprechen und muss sich sowohl vom Tatort als auch von Fortuyns wichtigster Wirkstätte Rotterdam fernhalten.Van der Graaf hatte seine Tat mit der Stigmatisierung von Asylsuchenden und anderen Einwanderern durch Fortuyn begründet. Der Rechtspopulist hatte den Islam als eine "rückwärtsgewandte Kultur" bezeichnet und wollte die Grenzen für Einwanderer schließen. Mit diesem radikalen Mittel wollte der Aktivist wenige Tage vor der Wahl den Einzug Fortuyns in das niederländische Parlament verhindern.
Heute fürchtet sich der verurteilte Mörder vor der Rache seiner Landsleute. Aus Angst vor Übergriffen soll er daher beschützt werden. Ob dies bedeutet, dass ihm Leibwächter zur Seite gestellt werden, wollte das Justizministerium nicht sagen. Er soll aber keine neue Identität bekommen.
Sjef van Gennip, der Direktor der Behörde für die Resozialisierung von Strafgefangenen, geht davon aus, dass der berühmteste Häftling der Niederlande versuchen wird, irgendwo ein neues Leben zu beginnen - vielleicht sogar in Deutschland. "Er ist so bekannt, da ist es nicht vernünftig, in den Heimatort zurückzugehen. Theoretisch könnte er ins Ausland gehen." Das müsse er allerdings beantragen und dann müsse geprüft werden, wohin er gehe und ob sich dort auch die Auflagen erfüllen und kontrollieren ließen. Dann müsse in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft "geschaut werden, ob das geht".

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