Friday, December 05, 2014

Deutsche Kuscheljustiz für Islamisten: Nach dem IS-Urteil tickt die Zeitbombe

Am Ende steht der Eindruck von Hilflosigkeit – bei allen Beteiligten. Nach dem ersten Urteil gegen einen sogenannten Syrien-Heimkehrer, den heute 20-jährigen ehemaligen Berufsfachschüler Kreshnik B. mit kosovarischen Wurzeln, liegen die Widersprüche solcher Art strafprozessualer Gegenwartsbewältigung offen zutage.
Da ist einerseits ein voll geständiger Angeklagter mit guter Sozialprognose, weil seine Familienverhältnisse offenbar völlig intakt sind. Nicht zuletzt der ständige Kontakt mit seiner engagierten Schwester ließ ihn nach halbjähriger Kampfzeit in den Reihen der Terrormiliz IS wieder nach Hause finden.
Andererseits stand mit Kreshnik B. ein Islamist mit ungebrochenen Überzeugungen vor Gericht, für den der Dschihad "Selbstverteidigung" von Muslimen ist. Sein Ziel bleibt, "als Märtyrer zu sterben", und er würde am liebsten unter der Scharia leben. So jedenfalls seine Aussagen vor Gericht.Das Gericht entschied sich, das Glas halb voll zu finden und bot einen Deal an: Geständnis gegen eine maximale Haftstrafe von vier Jahren. Es wurden schließlich drei Jahre und neun Monate. Unter Anrechnung der U-Haft könnte Kreshnik B. schon im nächsten Jahr wieder auf freien Fuß kommen.
 welt

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