Am Ende steht der Eindruck
von Hilflosigkeit – bei allen Beteiligten. Nach dem ersten Urteil gegen
einen sogenannten Syrien-Heimkehrer, den heute 20-jährigen ehemaligen
Berufsfachschüler Kreshnik B. mit kosovarischen Wurzeln, liegen die
Widersprüche solcher Art strafprozessualer Gegenwartsbewältigung offen
zutage.
Da ist einerseits
ein voll geständiger Angeklagter mit guter Sozialprognose, weil seine
Familienverhältnisse offenbar völlig intakt sind. Nicht zuletzt der
ständige Kontakt mit seiner engagierten Schwester ließ ihn nach
halbjähriger Kampfzeit in den Reihen der Terrormiliz IS wieder nach
Hause finden.
Andererseits
stand mit Kreshnik B. ein Islamist mit ungebrochenen Überzeugungen vor
Gericht, für den der Dschihad "Selbstverteidigung" von Muslimen ist.
Sein Ziel bleibt, "als Märtyrer zu sterben", und er würde am liebsten
unter der Scharia leben. So jedenfalls seine Aussagen vor Gericht.Das Gericht entschied sich, das Glas halb voll zu finden und bot einen
Deal an: Geständnis gegen eine maximale Haftstrafe von vier Jahren. Es
wurden schließlich drei Jahre und neun Monate. Unter Anrechnung der
U-Haft könnte Kreshnik B. schon im nächsten Jahr wieder auf freien Fuß
kommen.
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