Ein 22-jähriger Mann aus Ludwigsburg bewahrt einen bereits schwer verletzt am Boden liegenden Menschen vor den weiteren Misshandlungen einer fünfköpfigen angetrunkenen Schlägertruppe. Die Rettung gelingt, die Täter lassen von ihrem Opfer ab. Das Opfer lebt. Bei der altruistischen und mutigen Rettungsmaßnahme erleidet einer aus der Tätergruppe, der nur zugeschaut haben will, einen Kieferbruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt den Nothelfer. Das Amtsrichterin aus Ludwigsburg erkennt auf Körperverletzung: Der Nothelfer hätte mit seinen fünf Gegnern sanfter umgehen müssen. Vorstrafe für den Helfer.
Nothilfe, also Notwehr zu Gunsten eines Dritten lohnt sich in Deutschland nicht. Klar, Notwehr und Nothilfe sind erste Bürgerpflicht. Das leiern Gauck, Merkel und Maas gebetsmühlenartig vor sich hin, wenn ein Mensch in aller Öffentlichkeit von anderen Menschen zu Tode geprügelt oder schwer verletzt wird.
Aber die Täter, die auf einen Menschen einprügeln oder -treten oder mit Gegenständen auf sie einschlagen, soll bitte schön niemand, so einige durchgeknallte Teile der deutschen Justiz, gar so sehr von ihrer Tat oder gar einer irrreversiblen „erfolgreichen“ Beendigung ihrer Tat abhalten.
Mehrere angetrunkene, gruppendynamisiert handelnde Schläger hauen einen Mann um und treten auf den schwer verletzt am Boden Liegenden ein. Gruppendynamisiertes Handeln ist nicht so ohne Weiteres steuerbar, gerät außer Kontrolle, Alkohol tut ein Übriges und all dem haben schon uralte Gesetzgeber Rechnung getragen. Die waren ja nicht doof.
Jetzt kommt der zivilcouragierte Nothelfer, einer gegen fünf und rettet das Opfer, vielleicht rettet der Helfer dem Opfer sogar das Leben. Der Nothelfer schlägt die feigen Schläger, die zu fünft ein Opfer auserkoren hatten und es schwer verletzt hatten, in die Flucht, in dem er einem Mittäter auch so einen Schlag versetzt, dass dieser einen Kieferbruch erleidet. Also: Rettung geglückt, das Opfer vor weiteren Schäden bewahrt und die Täter in die Flucht geschlagen.
Heldenmut, Bundesverdienstkreuz? Nein, Anklage gegen den Helfer wegen Körperverletzung,
gar schwerer Körperverletzung (Kieferbruch), dann Untersuchungshaft und schließlich Verurteilung des Helfers wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch beantragt, die Verteidigung des Opfers sowieso. Die Beweislage sprach für den Nothelfer. Nur die Richterin, die schon Untersuchungshaft angeordnet hatte, verurteilte den mutigen Nothelfer. Ein furchtbares Urteil.
Derjenige mit dem Kieferbruch, der wahrscheinlich jetzt auch noch Schadenersatz einklagen will, tat sich mit der Behauptung hervor, er selber hätte gar nicht auf das Opfer seiner Tätergruppe, der er angehörte, eingeschlagen, sondern nur so unschuldig danebengestanden.
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