Wednesday, February 17, 2016

Notunterkünfte contra Denkmalschutz: Archäologen kritisieren Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat im Eilverfahren den Paragraf 6, Absatz 3 seines Denkmalschutzgesetzes geändert. Bislang mussten Kulturdenkmale, die z.B. einem drigend nötigen Neubauprojekt zum Opfer fielen, „im Rahmen des Zumutbaren“ fachgerecht untersucht, geborgen und doktumentiert werden. Auf Kosten des Bauherrn. Im neuen Gesetz der Rot-Grünen Mehrheit gibt es eine Ausnahme: Denkmäler müssen vor der Zerstörung nicht mehr untersucht und geborgen werden, wenn dies die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verzögern könnte. Von Archäologen-Verbänden wird die Landesregierung für diesen Schritt auf das Schärfste kritisiert. Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) und der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA) haben ihre Ablehnung der Gesetzesänderung in ausführlichen Schreiben begründet. Die DGUS wirft der Landesregierung vor, mit der Gesetzesänderung gegen das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (La Valetta/Malta, Text des Vertrages) zu verstoßen, das die Bundesrepublik 2002 ratifiziert hat. Darin hat sich die Bundesrepublik u.a. verpflichtet, dafür zu sorgen, dass zufällige Funde den Entdecker Behörden zu melden und „zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen sind„. Deutschland verpflichtete sich weiterhin, „dass im Zuge von Erschließungsarbeiten gefundene Elemente des archäologischen Erbes soweit praktisch möglich an Ort und Stelle erhalten bleiben“ Die Kritik gipfelt in dem Fazit: „Wenn wir in Deutschland den Kultur- und Denkmalschutz zu Gunsten von Flüchtlings- und Asylbewerberheimen zurückstellen, verlängern wir faktisch die dramatische Vernichtung von Kultur und Kulturgütern seitens des IS und tragen sie aktiv aus Syrien heraus nach Europa“ Die DGUS hatte vorgeschlagen, mit Hilfe der Unteren Denkmalbehörden „archäologiefreie“ Bauareale für Notunterkünfte zu finden.
 burgerbe.de

No comments: