Mit der Einigung auf das neue EU-Begleitgesetz hat die große Koalition einen letzten Stolperstein auf dem Weg zur Ratifizierung des EU-Reformvertrags aus dem Weg geräumt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni ein bereits beschlossenes Gesetz für verfassungswidrig erklärt und eine stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an europapolitischen Entscheidungen gefordert.
Bereits am Montag waren grundsätzliche Wünsche der CSU abgelehnt worden, die die Parteispitze unter CSU-Chef Horst Seehofer in einem 14-Punkte-Katalog aufgestellt hatte. Bundestag und Bundesrat sollten nach dem Willen aus Bayern an allen EU-Entscheidungen maßgeblich beteiligt werden. Zuletzt blieb die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie erhält jetzt den Angaben zufolge lediglich deklamatorischen Charakter und keine Rechtsverbindlichkeit.
Die SPD lobte die Einigung. Mit den neuen Regelungen bleibe die Bundesregierung in der EU voll handlungsfähig und müsse sich "nicht in Brüssel miniaturisieren", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er warf der CSU vor, mit ihren Forderungen auf "europapolitischer Geisterfahrt" gewesen zu sein. Der Bundestag wird sich mit dem neuen Gesetzentwurf erstmals in der kommenden Woche befassen. Dabei stellten FDP und Grüne eine Miteinbringung in Aussicht. Die Linke hingegen stellte sich vollständig quer und schloss neue Verfassungsklagen nicht aus. "Die Bundesregierung muss nachbessern, sonst riskiert sie erneute Verfassungsklagen", sagte Dehm.
(ddp)
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