Darauf
beunruhigende Aufnahmen: Der 20-Jährige posiert zusammen mit dem aus
Göttingen stammenden Selbstmordattentäter Jacek S. vor der IS-Fahne,
beide beim Bau von Molotow-Cocktails, und Fotos des Angeklagten mit
schillernden Figuren der salafistischen Szene, darunter dem einstigen
linksextremistischen Terroristen und konvertierten Islamisten Bernhard
Falk. Doch diese Fotos sind nicht Gegenstand der Anklage. Sie wurden nie
veröffentlicht, sind damit nicht strafbar. Und: "Ich will nicht, dass
die damit in Verbindung gebracht werden", sagt der 20-Jährige. Es gibt
sie aber. Und um einzuschätzen, warum der 20-Jährige eine verbotene
Fahne bei einer Gaza-Demonstration vor rund 15 Monaten schwenkte, führt
der Richter sie in den Prozess ein.
Auf
dem Tisch vor ihm liegt die Fahne gleich zweifach: in Grün und in
Schwarz. Darauf in arabischer Schrift der Spruch "Es gibt nur einen
Gott, und Mohammed ist der Gesandte Gottes". Dieser Schriftzug samt
Fahne ist seit 2001 zusammen mit dem Kalifatstaat Methin Kaplans
verboten. Sie zu schwenken, sich damit zu zeigen, sie zu
veröffentlichen, ist ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz. Sichergestellt
wurden die Fahnen in der Wohnung des 20-Jährigen, der mit Mutter und
Schwestern in Göttignen lebt. Den Polizisten, die zur Hausdurchsuchung
kamen, hat der Angeklagte auch offen gesagt, er habe sie schnell von der
Wand genommen, als die Polizei kam. Deshalb glaubt ihm das Gericht
nicht, dass er nicht gewusst habe, dass sie verboten sind.
No comments:
Post a Comment