Am vergangenen Freitag (01.07.2016) haben die Berliner Parteien SPD,
CDU, Linke, FDP sowie Grüne und Piraten eine gemeinsame Erklärung gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus unter dem Titel "Berliner Konsens"
im Vorfeld der im September 2016 stattfindenden Berliner
Abgeordnetenhauswahlen veröffentlicht. Die gemeinsame Erklärung richtet
sich gegen eine Splitterpartei und gegen die AfD. Schon in der
Überschrift weisen die Konsens-Parteien darauf hin, daß sie demokratisch
seien. Beim letzten „Berliner Konsens“ 2011 war das noch nicht
notwendig.
Immer wenn sich jemand selbst ausdrücklich Eigenschaften oder
Fähigkeiten zuspricht, möchte man auf den Dichter und Juristen Sebastian
Brant verweisen, der um 1500 reimte: „Mancher zum Meister sich erklärt, dem nie das Handwerk ward gelehrt.“
Offenkundig bedarf es der Betonung ihres demokratischen Charakters, da
die Konsens-Parteien durch ihr Tun und Auftreten nicht mehr als
selbstverständlich demokratisch wahrgenommen werden und um zugleich
indirekt die anderen 26 zur Wahl antretenden Parteien (von
Familienpartei bis ÖDP) aus dem demokratischen Konsens auszugrenzen.
Sebastian Brants Hauptwerk heißt übrigens „Narrenschiff“. Auf einem
solchen ist vermutlich dieser „Berliner Konsens“ entstanden. Dessen
politischer Inhalt ist derart belanglos und primitiv, das es sich nicht
lohnt, groß darauf einzugehen. Mag ihn selbst lesen, wer will.
Der Schlußsatz des Konsenses läßt aber aufhorchen. Darin wird
besonderer Dank der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus für die
Unterstützung beim Konsens ausgesprochen. Daß die Konsens-Parteien nicht
einmal in der Lage sind, ein solches Dokument ohne fremde Hilfe zu
erstellen, ist schon bezeichnend. Interessanter ist, wie sich diese
Mobile Beratung finanziert. Das wird ganz offen auf deren Internetseite kommuniziert.
Seit der Gründung 2004 wird die Mobile Beratung vom Berliner
Landesprogramm „Maßnahmen gegen Rechtsextremismus usw.“ des
Senatsbeauftragten für Integration und Migration bezahlt, bis 2011
kofinanziert durch das entsprechende Bundesprogramm. Mit der Einführung
der Extremismusklausel 2011 entfielen die Bundesmittel, dafür sprang das
Land Berlin ein. Mit der Extremismusklausel wurden Zahlungen an
Organisationen von einem (Lippen-)Bekenntnis zur freiheitlich
demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik abhängig gemacht. Die
Mobile Beratung war eine der ersten Organisationen, die sich weigerten,
dieses Bekenntnis abzugeben.
Solche Anti-Demokraten, die sich nicht zur Ordnung des Grundgesetzes
bekennen wollen, bestimmen also eine Grundsatzerklärung der sich selbst
demokratisch nennenden Parteien Berlins wesentlich mit. Und das ganze
wird auch noch aus Steuergeldern finanziert, die der Mobilen Beratung
von den Konsens-Parteien zugeteilt werden und mittels derer diese dann
zum Wahlkampf dieser Parteien beiträgt.
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