Babel O.* (23) hat zahlreiche Delikte auf dem Kerbholz. Das Strafgericht Schwyz
verurteilte ihn 2015 wegen mehrfacher versuchter schwerer
Körperverletzung, wegen Raufhandels, Diebstahls, Hausfriedensbruchs,
vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Verstössen
gegen das Waffengesetz. Das Urteil: 36 Monate Freiheitsstrafe. Der
Vollzug wurde zugunsten einer ambulanten psychotherapeutischen
Behandlung aufgeschoben. Ein Vorfall von 2013 wog besonders schwer:
Babel O. prügelte wild auf ein Opfer ein, das schon hilflos am Boden
lag.
Seine Ausweisung in die Türkei war damit beschlossene Sache.
Der Schwyzer Regierungsrat und das Amt für Migration kannten kein
Pardon: Sie wollten Babel O. die Niederlassungsbewilligung entziehen.
Doch nun muss der Fall neu behandelt werden. Denn ausgerechnet die
Unruhen in seiner Heimat spielen ihm in die Karten. Babel O. reichte
erfolgreich Beschwerde ein.
Das Verwaltungsgericht Schwyz
entschied kürzlich, dass die Regierung den Fall neu beurteilen müsse.
Die Begründung: «Die Situation in der Türkei hat sich für den
Betroffenen seit dem Putschversuch von Mitte Juli geändert.» Verbunden
mit dem Hinweis, dort gelte nun mal der Ausnahmezustand. Und: Die
Auswirkungen der Unruhen seien nicht absehbar. Eine neuerliche
Ausweisung müsse beim Staatssekretariat für Migration abgeklärt werden.
blick.ch
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