Ein Schöffengericht hat ihn zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Syrer hat in Straßenbahnen Frauen, auch ganz junge Mädchen, unsittlich berührt.
Staatsanwalt Alexander Duré führte in der Anklage sieben Taten an, die sich alle zwischen November 2015 bis zum März 2016 in der Augsburger Innenstadt abspielten. Da die Szenen von Videokameras in den Straßenbahnen gefilmt wurden, konnte der Täter schließlich identifiziert und festgenommen werden.
Immer dann, wenn es in den Straßenbahnen eng zuging, etwa morgens zu Schulbeginn und mittags, wenn sich wieder viele Schüler in die Tram drängten, stieg der Angeklagte, der bis zu seiner Festnahme selbst in der Innenstadt gewohnt hat, ein: Etwa am Königsplatz oder in der Frauentorstraße. Hinter ihnen stehend, drückte er Frauen sein Becken ans Gesäß. Eine der so bedrängten Frauen stieg deswegen an der nächsten Haltestelle aus und erstattete Strafanzeige. Besonders gravierend ist der Fall einer 13-Jährigen. Der Angeklagte hatte in der Straßenbahn immer wieder versucht, sie mit der Hand im Intimbereich zu berühren. Und er war ihr auch gefolgt, als sie in den Bus umstieg. Immer wieder habe sie seine Hand weggeschoben oder ihren Schulranzen auf ihren Schoß gepresst, trug der Staatsanwalt vor.
Keines der Opfer musste vor Gericht aussagen, da der Angeklagte nach seiner Festnahme alle Taten eingeräumt hat, und as Gericht deshalb darauf verzichtet hatte, Zeugen zu laden. Gefragt, wie er sich zu den Taten habe hinreißen lassen, antwortete der Angeklagte: „Mir haben die Frauen gefallen. Sie waren hübsch. Und ich war ledig.“ Sie sei „fassungslos“, erwiderte darauf Richterin Angela Reuber. „Ich denke, auch in Syrien ist das, was Sie getan haben, eine Straftat.“
Wie schwer sich solche sexuelle Belästigungen gerade bei Kindern auswirken, machte Rechtsanwalt Markus Gewert deutlich, der im Prozess die Interessen einer zehn Jahre alten Schülerin vertrat. Das Mädchen ist nach wie vor verstört, traut sich nicht mehr zur Schule. Ihre Mutter bringt sie seither morgens zur Schule, nach Unterrichtsende wird sie abgeholt.
Richterin Reuber sparte nicht mit deutlichen Worten an den Angeklagten. Die Rechte der Frauen hätten in Deutschland einen höheren Stellenwert, als der Angeklagte vermutlich aus seinem Kulturkreis mitbringe. Die hohe Haftstrafe von drei Jahren, soll, so die Richterin, auch eine abschreckende Wirkung auf mögliche andere Täter haben. Sie erinnerte an die Silvesternacht in Köln, wo zur Jahreswende hunderte Frauen von vorwiegend nordafrikanischen Tätern sexuell belästigt oder ausgeraubt worden sind.
Ralf Schönauer, der Verteidiger des Angeklagten, hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. Der Anwalt hält die Strafe für zu hoch, da der Syrer nicht vorbestraft ist und zum ersten Mal vor Gericht stand.
augsburger-allgemeine.de
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