Hier der Bericht dazu:
Nach einer Unterredung mit seinem Anwalt folgte der Angeklagte der Empfehlung des Gerichts und beschränkte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen. Die Amtsrichterin Jasmin Steinhart hatte den Leonberger zuvor gewarnt, dass es ansonsten weitaus teurer für ihn werden könnte. Am Ende verurteilte sie den Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro, weil er in seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Bild mit einem Hakenkreuz gepostet hatte – oder wie es in Amtsdeutsch heißt: wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dass er auf der Anklagebank saß, war einem ziemlichen Zufall geschuldet. Eigentlich wollte der 43-Jährige im vergangenen September seinem Cousin ein Video per Handy schicken, das Muslime beim Gebetsruf zeigt. Doch weil dieser inzwischen seine Mobilfunknummer gewechselt hatte, was der Angeklagte aber nicht wusste, landete die kurze Sequenz auf dem Handy einer fremden Frau. Diese war nach dem Abrufen der Nachricht offenbar so aufgeschreckt, dass sie sich an die Polizei wandte, die später auch das Facebook-Profil des Mannes unter die Lupe nahm.Der Leonberger erklärte: „Ich bin gläubiger Muslim, und ich stamme aus einem Land, das unter den Nazis gelitten hat. Da steht es doch außer Frage, dass ich das Hakenkreuz nicht verherrliche!“ Der Staatsanwalt glaubte ihm, dass er mit der NS-Ideologie nichts am Hut hatte. „Aber dass Sie das Bild in Zusammenhang mit kritischen Beiträgen zu Israel veröffentlicht hatten, stimmt einen nachdenklich“, monierte er. Der 43-Jährige erklärte daraufhin, dass er wütend war über die vielen toten palästinensischen Kinder während des Gazakonflikts im Jahr 2014 und sich deshalb dazu hinreißen ließ. „Es war eine Dummheit!“, sagte er. „Ich bin ein korrekter Mensch und habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen!“ Auch Richterin Steinhart gelangte zu der Überzeugung, dass der Mann kein Nazi-Sympathisant war und stellte in den Raum, die im Strafbefehl festgesetzte Tagessatzhöhe von 50 Euro zu reduzieren, sollte der Mitarbeiter einer Druckerei seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken – das heißt: Der Angeklagte räumt den Vorwurf ein, und es geht nur noch darum, wie die Tat zu ahnden ist. Sein Anwalt Hasan Kayikc war damit zunächst ganz und gar nicht einverstanden und sprach sich für eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage aus – das Geld wollte er krebskranken Kindern zukommen lassen. „Entgegen des Vorwurfs, dass mein Mandant das Bild im Inland hochgeladen hat, geschah das Ganze während eines Heimaturlaubs, und damit ist der Straftatbestand nicht erfüllt“, betonte er. „Selbst die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er es ‚vermutlich’ in seiner Wohnung in Leonberg gepostet hatte.“ Folglich müsse man von „In dubio pro reo“ ausgehen.
http://www.leonberger-kreiszeitung.de/inhalt.leonberg-geldstrafe-fuer-muslimen-aus-wut-auf-israel-hakenkreuz-bei-facebook-gepostet.d89259bd-4e78-4f14-a3ee-9bfb4dc7d1e0.html
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