Saturday, October 06, 2018

Österreich: Messerverbot für Asylberechtigte

Seit Freitag gibt es nun die Novelle zum Waffengesetz, mit der Österreich diese Richtlinie umsetzt und die der "Presse" vorliegt. Das Vorhaben bringt nicht nur neue Hürden und Verbote, sondern erlaubt künftig einem größeren Personenkreis das private Tragen von Faustfeuerwaffen. Auch für Jäger gibt es Erleichterungen. Massive Verschärfungen gibt es dagegen für Asylwerber und Asylberechtigte: Ihnen soll künftig das Mitführen eines Messers verboten werden. In 62 Paragrafen regelt das Innenministerium unter Herbert Kickl (FPÖ) den Waffenbesitz in Österreich neu. Bemerkenswert ist dabei Paragraf 11a. Er beinhaltet ein Waffenverbot für bestimmte Drittstaatsangehörige, darunter Asylwerber und Asylberechtigte. Nach der Definition des Innenministeriums fällt auch ein Messer unter dieses Verbot. Wenn also ein Asylberechtigter ein Messer bei sich trägt, begeht er eine Verwaltungsübertretung. Ihm droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung eine Haftstrafe.Im Kabinett des Innenministers erklärt man das Verbot mit dem „eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben“. Laut Ministerium wurde 2013 gegen 1550 Verdächtige wegen des Einsatzes von Stichwaffen ermittelt, 2017 sei die Zahl auf 3282 gestiegen. An der Spitze der Tabelle stünden Staatsangehörige Afghanistans (287), der Türkei (169), der Russischen Föderation (111) und Rumäniens. Auf diese Entwicklung reagiere man mit dem „notwendigen Verbot“.
https://www.journalistenwatch.com/2018/10/06/oesterreich-messerverbot-asylberechtigte/

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