Saturday, October 06, 2018

UN-Migrationspakt: Bedingungslose Kapitulation

Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll, entwirft den totalitären Plan einer Gesellschaft, die das allem anderen übergeordnete Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung der Migranten aus armen Ländern durch die Einheimischen des Westens sicherzustellen, und sie sogar mit Rechten zu versehen, die den eigenen Bürgern nicht zustehen. Die nationale Souveränität soll im Namen des Humanismus, der Diversität, der Gleichheit und der Menschenrechte zugunsten Fremder aufgegeben werden.Den Grund dafür trägt er schon im Namen: Globaler Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration – es geht um die uneingeschränkte Förderung der Migration und ihre Festschreibung als Menschenrecht, für das die sogenannten „Zielländer“ einzustehen haben. Welche Länder das sind, geht eindeutig aus sämtlichen Formulierungen der Verpflichtungen hervor: nicht etwa Saudi-Arabien oder die reichen Ölscheichtümer der arabischen Halbinsel, die Massen von Migrantenarbeitern unter miserablen Bedingungen beschäftigen, sondern ausschließlich um Länder, die Sozialstaaten und Rechtsstaaten sind, – kurzum, die westliche Welt. Der Globale Pakt wäre das erste von den Vereinten Nationen vorbereitete und auf Regierungsebene ausgehandelte Dokument, das Migration zu einer wünschenswerten, positiven und zu fördernden Entwicklung erklärte und die Regierungen verpflichtete, in diesem Sinne zu handeln, erklären die Initiatoren des Globalen Paktes, die Internationale Organisation für Migration. [...] Von besonders schwerwiegender Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der illegalen Migration und infolge dessen den Begriff des illegalen, also strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Globalen Pakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“, was unterstellt, dass bei der illegalen Einreise in ein fremdes Staatsgebiet keine Straftat vorliege, stattdessen handele es sich bei der legalen und illegalen Einreise nur um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist. [...] Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die Verpflichtungen der Zielländer...
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/un-migrationspakt-bedingungslose-kapitulation/

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