"Antirassisten" wollen Meinungsfreiheit sehr zum Wohlwollen der Muslime einschränken
Der Aushang der Minarett-Plakate (Foto) kann aus Sicht der eidgenössischen Rassismuskommission den öffentlichen Frieden gefährden. In ihrer Stellungnahme fordert sie die Städte zwar zu einer sorgfältigen Güterabwägung auf, macht aber auch deutlich, dass es bei der Meinungsfreiheit Grenzen gibt. Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) kommt mit ihrem Schreiben dem Wunsch der Städte Zürich, Luzern und Winterthur nach. Diese hatten um ein Gutachten gebeten, um gestützt darauf entscheiden zu können, ob der Aushang der Plakate der Minarett-Gegner auf öffentlichem Grund verboten werden soll. Einer sozialen Integration und dem öffentlichen Frieden sei eine solche Darstellung abträglich. «Es gibt Grenzen der Meinungsfreiheit, die beim Schutz einer Minderheit vor Diskriminierung und beim Schutz der Gesellschaft vor Hass fördernder Agitation liegen», schreibt die Kommission.
Zudem weist sie darauf hin, dass die städtischen Behörden mit einem eventuellen Verbot dem Gebot der Nichtdiskriminierung gemäss Bundesverfassung und der präventiven Verpflichtung aus dem Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung nachkommen würden.
Damit würde laut EKR auch der von internationalen Menschenrechtsorganisationen der von Verbrecherregimen gebildeten UN und des Europarats geäusserten Kritik entsprochen, die vor einer Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Verallgemeinerungen gegenüber Ausländern, Muslimen und anderen Minderheiten in Abstimmungskämpfen warnten und die Schweiz aufforderten, dies zu ändern.
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