Saturday, October 31, 2009

Gefahrenherd Kultur

Bernd Zeller
Man solle „kulturelle Eigenheiten im Gerichtssaal beachten“, dafür plädiert der vormalige Verfassungsrichter Hassemer auf http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1061331/ anlässlich der Tagung „Der Einfluss der Weltreligionen auf die Rechtssysteme der Länder”: „Man muss in Deutschland, wenn es um Mord geht oder um Raub oder um sonst irgendwas, man muss immer gucken, was waren die besonderen Bedingungen dieser Tat, was hat zu dieser Tat geführt, wer hat beispielsweise in der Situation wie gehandelt – das Opfer handelt ja sehr oft auch -, und wie kann man den Täter, der das alles gemacht hat, wie kann man den beschreiben, wie kann man ihm näherkommen? Der Strafrichter muss, soweit er das kann, die persönliche Situation des Betroffenen aufklären. Und dazu gehört dann möglicherweise auch der kulturelle Hintergrund.” Bekanntlich haben Mord, Raub und sonst irgendwas in Deutschland häufig einen kulturellen Hintergrund. Und das Opfer handelt sehr oft auch, meistens als Opfer. Deutschland muss sich …
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