Der sogenannte Gesinnungstest für Ausländer in Nordrhein-Westfalen ist in der gegenwärtigen Form nicht rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Münster wies am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers das Ausländeramt der Stadt Münster an, den Fragebogen zu vernichten. Ein aus Marokko stammender Münsteraner Student hatte gegen den Test geklagt.
Die Weitergabe der Daten an das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz beanstandete das Gericht hingegen nicht. Der Fragebogen muss nun wohl zumindest überarbeitet werden. Im Mai 2008 hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet, dass Studenten und Wissenschaftler, die unter anderem aus muslimischen Ländern stammen, bei der Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in NRW einem "sicherheitsrelevanten" Test unterzogen werden. Dabei müssen Fragen nach einer eventuellen Mitgliedschaft im Terror-Netzwerk Al-Qaida beantwortet werden. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte demnach im Juli 2007 per nicht veröffentlichtem und nur für den Dienstgebrauch bestimmten Erlass an die Ausländerbehörden den Fragebogen übermittelt. Mit der Sicherheitsüberprüfung würden die im rot-grünen Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und dem Zuwanderungsgesetz festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus umgesetzt, lautete die Position des Innenministeriums. In der Befragung würden ausschließlich Fakten aus dem Lebenslauf erhoben, um mögliche Kontakte zu Verbindungen oder Personen mit terroristischem Hintergrund zu ermitteln.
(AZ: 8 K 1498/08)
(ddp)
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