Die Staatsanwaltschaft Essen hat rund vier Monate nach einer israelfeindlichen Kundgebung fast alle Strafverfahren gegen »Unbekannt« erfolglos wieder eingestellt. Von insgesamt 49 Ermittlungen würden 45 nicht weiterverfolgt, weil die Identität der Täter nicht ermittelt werden konnte, sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Anette Milk.
Lediglich zwei Strafverfahren konnten erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, in zwei weiteren Fällen würde indes noch ermittelt, sagte Milk der Jüdischen Allgemeinen. Die Strafvorwürfe reichen von Volksverhetzung, Verstößen gegen das Waffengesetz bis hin zu gefährlicher Körperverletzung.
Damit bleiben die Sicherheitsbehörden weit hinter den von ihnen angekündigten Versprechen zurück, Gesetzesverstöße während der Kundgebung zu dokumentieren und im Nachhinein zu ahnden. Nach der Anti-Israel-Demonstration am 18. Juli in Essen hatte die Polizei mitgeteilt, bewusst auf den Einsatz von Reizgas und Schlagstöcken zu verzichten, um die Täter später per Videoaufzeichnungen zu überführen.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte die Taktik der Polizei verteidigt, weil so eine womöglich blutige Eskalation vermieden werde, die Täter aber dennoch gestellt werden könnten. Daraufhin setzte eine Welle der Kritik wegen des Vorgehens der Polizei ein. Medien, Politiker und Sicherheitsexperten beklagten, die Polizei hätte sich von dem massiven Auftreten der Demonstranten einschüchtern lassen.
Bei der Kundgebung am 18. Juli 2014 riefen zahlreiche Demonstranten mit zumeist arabischem und türkischem Migrationshintergrund antisemitische Parolen und zeigten Plakate mit judenfeindlichen Botschaften. Aus Videoaufzeichnungen und Augenzeugenberichten geht hervor, dass Demonstranten zudem den Hitlergruß zeigten und lautstark »Juden ins Gas!« brüllten, ohne dass die die Polizei eingriff.
juedische-allgemeine
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