Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage des Kemptener Salafisten Erhan A.
abgewiesen, der gegen seine Ausweisung aus Deutschland vorgegangen war. Die Verfügung der Regierung von Oberbayern sei gerechtfertigt und verhältnismäßig, entschied das Gericht am Dienstag. Der Kläger habe durch seine Äußerungen auf Youtube und Facebook die Terrorvereinigung Islamischer Staat unterstützt und sei aufgrund seiner Bildung und Eloquenz dazu in der Lage, andere zu beeinflussen. Im Oktober war Erhan A. in seine Heimat Türkei abgeschoben worden, nachdem er in einem Interview das Köpfen der Feinde Allahs gerechtfertigt hatte. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
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