Der Alleingang der Kanzlerin war ein Akt der Selbstermächtigung“, wird der ehemalige Verfassungsrichter Michael Bertram im Kölner Stadt-Anzeiger zitiert. Damit ist er nach Di Fabio und Papier der
dritte ehemalige Verfassungsrichter, der sich kritisch zu Merkels
Vorgehen in der Flüchtlingskrise äußert und einen möglichen
Verfassungsbruch erkannt haben will.
Nun mag die Zeit für derartige Vorwürfe gerade besonders günstig
sein. Die Gefahr der öffentlichen Ächtung ob solch brisanter Aussagen,
deren Tragweite als beträchtlich eingestuft werden kann, ist seit den
Vorfällen von Köln kaum noch gegeben. Erste Vorwürfe bezüglich eines
potenziellen Verfassungsbruches existierten jedoch bereits Monate vorher
und hielten sich seitdem hartnäckig. Manch einer fühlt sich daher zu
der Frage genötigt, weshalb Merkel sich überhaupt noch so lange im
Kanzleramt halten konnte. – Eine Antwortsuche.
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