Thursday, January 28, 2016

Flüchtlingserlass Kiel: Ladendiebstahl ohne Strafe

Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt. Ein Sprecher von Innenminister Stefan Studt (SPD) lehnte am Abend eine Stellungnahme ab. Die Polizei äußert sich um 14 Uhr bei einer Pressekonferenz zu dem Papier. Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt „Probleme in der polizeilichen Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei „regelmäßig problematisch“ zu beurteilen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Deshalb sei es zu der Besprechung gekommen, an der laut Papier neben Thomas Bauchrowitz, dem Chef der Polizeidirektion Kiel, auch der Leiter der Kieler Staatsanwaltsschaft, Peter Schwab, teilgenommen hat.
 kn-online.de

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