Anerkannten Flüchtlingen, die wieder in ihr Heimatland zurückreisen, wird in der Schweiz immer häufiger der Asylstatus aberkannt. Weil sie sich "unter den Schutz des Heimatlandes" gestellt haben, verlieren sie laut der "Neuen Zürcher Zeitung" ihre Ansprüche in unserem Nachbarland. 2015 waren davon 189 Menschen betroffen - eine Höchstmarke.
In den Jahren zuvor waren die Zahlen immer niedriger gelegen.
Die Zunahme der Aberkennungen sei laut "NZZ" aber nicht darauf zurückzuführen, dass früher weniger Schutzsuchende wieder zurückgereist seien, sondern auf ein härteres Durchgreifen des zuständigen Staatssekretariats für Migration.
Erst vor Kurzem hat dieses beantragt, das geltende diesbezügliche Gesetz zu verschärfen. Flüchtlinge sollen demnach in Zukunft im Verdachtsfall nachweisen müssen, dass sie zwischenzeitlich nicht in ihr Heimatland zurückgereist sind. Bisher musste ihnen dies vom Staat schlüssig nachgewiesen werden, um eine Aberkennung des Asylstatus bewirken zu können.
Die 2015 entzogenen Aufenthaltsrechte betrafen unter anderem 63 Menschen aus dem Irak, 21 aus Vietnam, 20 aus Bosnien und Herzegowina, 17 aus der Türkei und 14 aus Tunesien.
krone.at
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