Friday, May 04, 2018

Prozess um Kandel-Mord soll nun doch nach Jugendstrafrecht geführt werden

Der Angeklagte im deutschlandweit Aufsehen erregenden Mordfall Kandel soll nach bisheriger Einschätzung des Landgerichts als Jugendlicher behandelt werden. Dies würde auch bedeuten, dass der Prozess nicht öffentlich sein wird, wie ein Gerichtssprecher in Landau am Freitag mitteilte. Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Mann wird beschuldigt, seine 15-jährige Exfreundin Ende Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben. "Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer ... in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte", erklärte der Sprecher.Nach der Registrierung beim Jugendamt Frankfurt am Main wurde das Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt mit 15 Jahren angegeben. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht aber von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus.
https://www.focus.de/politik/deutschland/angeklagter-wurde-zuvor-auf-20-geschaetzt-prozess-um-kandel-mord-soll-nun-doch-nach-jugendstrafrecht-gefuehrt-werden_id_8877832.html

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