Friday, November 23, 2018

Schwedin zu drei Monaten Gefängnis verurteilt

Im Rahmen der Verfolgung missliebiger Meinungen im Schweden wurde eine 65-jährige Schwedin zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Eine drastische Strafe lediglich für im Internet geschriebene Äußerungen – damit nimmt Schwedens Drangsalierung der freien Meinung eine neue Größenordnung an. Denn die Justiz verhängte bis jetzt meistens „nur“ Geldstrafen [...] Der hier zu behandelnde Fall betrifft eine Frau namens Christina Öberg, 65, aus Jönköping. Der Fall ist auf diversen schwedischen Internetseiten behandelt worden, jedoch noch nie auf deutsch. Die lange Angelegenheit nahm am 28. September 2018 einen dramatischen Ausgang: Die Frau muss ins Gefängnis. Ursache sind lediglich Dinge, die sie geschrieben hat – mehr als zu schreiben hat sie nie getan. Darunter fällt beispielsweise der Satz über Migranten: „Wenn dieses Einströmen fortdauert, sinkt die Intelligenz in Schweden auf Goldfischniveau.“

Es begann vor etwa zwei Jahren, dass die Frau ihre Meinungen im Internet kundzutun begann. Die Anzeige ging mitsamt Screenshots von „Johan Eriksson“ ein – in Wirklichkeit Tomas Åberg, ehemals Tomas Bergström, ein verurteilter Tierquäler (nach manchen Quellen auch gefeuerter Polizist) und jetzt Hauptorganisator der computergestützten Suche nach unliebsamen Äußerungen im Netz (Anklageschrift).

Sechs Polizeiverhöre zu je zwei Stunden fanden seit 2017 mit Christina Öberg statt. Erst beim letzten war ein Anwalt zugegen, Bertil Tingberg. Die Polizei führte ebenfalls eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte Telefon und Ipad; in Abwesenheit der Frau wurde die gesamte Wohnung auf den Kopf gestellt. Die Akte zur Voruntersuchung hatte 150 Seiten. Dies ist nicht untypisch; die staatlichen Institutionen leisten einen erheblichen Aufwand für solche Verfahren. Staatsanwältin war Lisa Hedberg, die für eine Gefängnisstrafe plädierte, das zuständige Bezirksgericht war das in Jönköping. Die Anklageschrift ist hier im Internet einsehbar (wobei, recht unprofessionell, Zitate gar nicht als solche kenntlich gemacht sind, nicht einmal durch Anführungszeichen, sondern vom normalen Anklagetext nur durch den Sinn der Worte zu unterscheiden sind).

Auf den 10 Fotos der Anklageschrift sind weitere Passagen von Christinas Äußerungen gut lesbar entnehmbar. Eine Passage umfasst „Morde am Freitag in Stockholm“, „an Carola und ihrem Sohn in Västerås“, verweist auf Vergewaltigungen sowie den politischen Umgang mit denen, „die den Islam in Europa hofieren“. „In Europa haben sie nichts zu suchen.“ Diese Sätze kommentiert die Anklageschrift wie folgt: „Die Mitteilung wurde von Christina Nilsson Öberg verbreitet, indem sie sie auf einer öffentlichen Facebook-Seite veröffentlichte, so dass mehrere Personen sie lesen und teilen konnten. Das geschah am 9. April 2017 in Jönköping, oder an einem anderen, unbekannten, Ort in Schweden. Christina Nilsson Öberg beging die Tat mit Vorsatz.“

2016 war Christina von „unbegleiteten Minderjährigen“ zusammengeschlagen und ernsthaft verletzt worden (bewusstlos- und blutig geschlagen) – was sicherlich hier und da zu einer Verhärtung ihrer Worte beitrug. Seitdem hat sie auch Probleme mit dem Gedächtnis. Nach dem Anschlag auf der Drottninggatan 2017 postete sie ein Video. (Es existierte das gleiche Video auch mit englischen Untertiteln, ist jetzt aber nicht mehr auffindbar.)

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Am 28. September dann der Schock: Christina Öberg wurde bei dieser Wiederaufnahme des Falls zu drei Monaten Gefängnis verurteilt . Zudem kommen 6.300 Kronen Kosten für den Rechtsanwalt auf sie zu. Sie brach in Tränen aus. „Ich bin erschüttert“, sagte sie. „Was habe ich falsch gemacht, um mit Verbrechern im Gefängnis zu sitzen?“ Ihr machen zudem ein schlechter Gesundheitszustand zu schaffen sowie Probleme, ihre Wohnung halten zu können. Interessant wäre, ob Amnesty International sich hier einsetzen würde.

Anwalt Bertil Tingberg sagte in einem Interview (publiziert 1.10.2018), Gefängnisstrafen für HMF seien sehr ungewöhnlich. Er kenne keinen anderen Fall. Auch im Verhältnis zu anderen Typen von Verbrechen sei das Urteil auffällig hart. Der betriebene Aufwand für den „Fall“ war erheblich, und Samtiden führt aus, dass sonst oft gesagt werde, die schwedische Polizei habe keine Ressourcen, um z. B. Vergewaltigungen nachzugehen.

[...]

Nachdenklich muss auch folgende Frage stimmen: Was sind das für Staatsanwälte und Richter, die auf solche Urteile hinarbeiten bzw. sie verhängen? Anscheinend finden sie politische Verfolgung normal und sind sich keines Problems bewusst, können die politische Verfolgung vermutlich nicht einmal als solche identifizieren. Das fragt man sich z. B. für die junge blonde Lisa Hedberg, die ja sogar in Berufung ging, um die von ihr gewünschte Haftstrafe zu erreichen. Oder in Deutschland fragt man sich das für den Amtsrichter Christian Calame, der eine Putzfrau wegen weniger Zeilen auf Facebook zu 1.560 Euro Strafe verdonnerte. Anscheinend haben diese Nachwuchsjuristen mit solcher „Arbeit“ kein Problem.

Den Geschehnissen muss entgegengehalten werden: „Politische Verfolgung“ ist nie der richtige Weg. Sind die Verhältnisse in einem Land normal, und wird eine normale Politik betrieben, dann kommt es gar nicht in größerem Ausmaß zu diesem Ausmaß an Bedürfnis in der Bevölkerung, sich deftig oder auch nur sehr kritisch zu äußern. Es ist kein Zufall, dass gerade die zwei europäischen Länder mit der stärksten Immigrationspolitik auch diejenigen sind, die am vehementesten gegen Bürger vorgehen, die Kritik äußern. Die zwei Dinge sind gekoppelt: Denn nur bei Unterdrückung (und verzerrter Information) kann so hohe Einwanderung durchgedrückt werden.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/schwedin-zu-drei-monaten-gefaengnis-verurteilt/?fbclid=IwAR2mdyz3CyJ1C-_oOT4aYyAVL_GRr_-dRLYTCDPQap725X50CjbEICa9iJU

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