Der Eintrag der Mutter erfolgte vergangenen Sonntagnachmittag. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie auch bereits die Polizei kontaktiert. Ihre Tochter sei im Zug von Freiburg nach Schliengen von einem Unbekannten sexuell belästigt worden, schrieb sie. Das Posting verbreitete sich rasend schnell und wurde bis Montagmittag 10.000 Mal geteilt! Mittlerweile ist es offline. Schließlich ging die Polizei ihrerseits auf Facebook.
Sie postete die stark verpixelte Version des Originaleintrages der Mutter, der rot durchkreuzt war: „So nicht!“. Weiter hieß es: „Auf Facebook kursiert derzeit ein Fahndungsaufruf samt Lichtbild des Gesuchten. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Veröffentlichen von Portraitfotos ohne Einverständnis des Abgebildeten eine Straftat darstellt und auf Strafantrag durch die Polizei verfolgt wird.“
Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet samt Lichtbild des Gesuchten obliegt der Polizei und Staatsanwaltschaft und wird nach Beschluss eines Gerichts durchgeführt. Auch das Teilen eines entsprechenden Beitrags kann bereits eine Veröffentlichung darstellen.
Das Polizei-Posting wurde innerhalb kürzester Zeit 1.000 Mal kommentiert. Zum Teil sehr kritisch. Die Nutzerin Branka R. schrieb: „Opferschutz…! Bravo! Noch paar geniale Ideen…?“ Ein Martin B. meinte: „Ist schon bedenklich wenn die Polizei auf der Seite der Täter steht.“ Susanne H. meinte: „Sorry, aber jede Mutter würde genauso handeln.“ Sandra F.: „Zum Lachen finde ich den Satz….dass das Veröffentlichung eines Portraitfotos ohne Einverständnis des Abgebildeten eine Straftat darstellt.“
Die Polizei beantwortete die Postings konsequent und rechtfertigte ihre Position. Unter anderem stellte sie klar: Man solle nicht Äpfel mit Birnen verwechseln…im realen Leben dürfe man auch nicht einfach Wanted-Plakate an Laternenmasten hängen. Im Internet würden ähnliche Regeln gelten.
https://www.wochenblick.at/wird-sie-jetzt-bestraft-verzweifelte-mutter-fahndete-nach-sex-taeter/
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