Einer Reihe unabhängiger Berichte zufolge soll der wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilte iranische Pastor Youcef Nadarkhani in Kürze hingerichtet werden. Eine entsprechende Anweisung sei durch die iranischen Justizbehörden an das Zentralgefängnis von Rasht ergangen.
Dazu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (22.02.) in Berlin:
„Mich erfüllen die jüngsten Berichte zur unmittelbar bevorstehenden Hinrichtung Youcef Nadarkhanis mit größter Sorge. Die Verurteilung und Hinrichtung eines Menschen aufgrund seines Glaubens widerspricht nicht nur den fundamentalen Grundsätzen universeller Menschenrechte, sondern auch den völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie der Verfassung Irans.
Ich fordere die iranischen Behörden eindringlich dazu auf, Youcef Nadarkhani, auf freien Fuß zu setzen, die gegen ihn verhängte Todesstrafe aufzuheben und ihm ein rechtsstaatliches Verfahren zuteil werden zu lassen.
Iran ignoriert seine völkerrechtlichen Verpflichtungen ebenso wie die eigene Verfassung.“
Youcef Nadarkhani war im Herbst 2010 erstinstanzlich wegen Apostasie zum Tode verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde das erstinstanzliche Gericht verpflichtet zu klären, ob Youcef Nadarkhani jemals praktizierender Muslim war. Dies konnte nicht nachgewiesen werden. Nach dem Willen des Berufungsgerichts muss Youcef Nadarkhani sich gleichwohl noch vom Christentum abwenden, um der Todesstrafe zu entgehen.
Iran hat mit der Unterzeichnung des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ die Verpflichtung übernommen, seinen Bürgern das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuzugestehen.
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