So lebensfern muss man erst mal sein, die seit dreißig Jahren weltweit offen demonstrierte ideologische
Bedeutung des Kopftuches zu ignorieren. Das sahen auch zwei der
insgesamt acht VerfassungsrichterInnen so: Die Richterin Monika Hermanns
(auf Vorschlag der SPD im Verfassungsgericht) sowie der Richter Wilhelm
Schluckebier (Vorschlag der CDU) widersprachen ihren KollegInnen. In
ihrem Minderheitenvotum für das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der
staatlichen Schule legten sie dar, warum gerade eine Lehrerin neutral
auftreten sollte: Weil sie Amtsträgerin ist, Vorbildfunktion hat und die
SchülerInnen in einem „Abhängigkeitsverhältnis“ zu ihr stehen.
Die Islamverbände, die wahrscheinlich wie meist auch in diesem Fall
hinter den zwei durch alle Instanzen klagenden Lehrerinnen stehen,
jubeln über das Urteil. Es geht für sie in die richtige Richtung:
nämlich in die der Infiltration islamistischen Gedankengutes in alle
demokratischen Institutionen. Auch für Die Linke ist die
Aufhebung des Kopftuchverbotes „ein Schritt in die richtige Richtung“,
alles andere wäre „ein Berufsverbot für kopftuchtragende Frauen“. Volker
Beck von den Grünen erklärte die Urteilsverkündung zu einem
„guten Tag für die Religionsfreiheit“ und betonte: „Kopftuch, Kippa und
Schleier gefährden den Schulfrieden nicht“. Zwischen diesen drei
Symbolen gibt es allerdings einen kleinen Unterschied: Das Kopftuch ist
politisch, Kippa und Schleier aber sind heutzutage religiös motiviert.
Und: Die Juden missionieren nicht, auch die Christen sind im 21.
Jahrhundert nicht so in der Offensive wie die Islamisten.
emma
No comments:
Post a Comment