In Berlin werden 11 Euro, in München bis zu 16 Euro und in Kleve in
Nordrhein-Westfalen 16 Euro pro Tag (480 Euro im Monat) und Person für
das Essen eines Flüchtlings bezahlt. Davon bleibt das zusätzliche Taschengeld von 147 Euro, das beispielsweise einem alleinstehenden erwachsenen Flüchtling pro Monat bar ausbezahlt wird, unberührt.
Das ist deutlich mehr – bis fast drei Mal so viel wie bei einem Hartz-IV-Empfänger,
der laut Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg mit 4,72 Euro pro Tag
(143,42 Euro im Monat) und Person für Nahrungsmittel und alkoholfreie
Getränke auskommen muss.
Die Höhe des Essensgeldes von 480 Euro pro Monat für einen Flüchtling
in Kleve und München übersteigt den gesamten Regelsatz eines
alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers von 404 Euro, mit dem der
einheimische Bedürftige „den laufenden und einmaligen Bedarf für
Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für
die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch
für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben“
abdecken muss. In diesem Regelsatz sind nur 143,42 Euro für die
Vollverpflegung im Monat vorgesehen.
In Berlin stehen den Flüchtlingseinrichtungen pro Kopf circa elf Euro
am Tag (330 Euro pro Monat) für die Verköstigung der Hilfesuchenden zur
Verfügung. Das gab im November letzten Jahres Manfred Nowak,
Kreisvorsitzender des Awo-Verbands Berlin-Mitte, gegenüber dem Tagesspiegel bekannt. Die Organisation betreibt zwölf Flüchtlingsunterkünfte in Berlin, davon sechs Erstaufnahmestellen.
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