Tuesday, June 19, 2018

Brandenburg: 23-jähriger Türke vergewaltigt junge Frau vier Stunden lang – Freispruch

Vergewaltigung oder keine Vergewaltigung? Diese Frage hatte das Schöffengericht Brandenburg/Havel zu beantworten. Es entschied: Nein, es war keine solche, weil dem Türken nicht klar war, dass die junge Frau keinen Sex mit ihm wollte, obschon sie seinen Wunsch, mit ihm ins Bett zu steigen, ablehnte, obschon sie laut schrie, er solle aufhören, obschon sie sich wehrte und ihn kratzte.
Der Fall ereignete sich bereits vor knapp zwei Jahren. In der Nacht des 18. August 2016 kommt die junge Frau aus Plaue, Brandenburg an der Havel gegen 4 Uhr ins Stadtzentrum, in die Wohnung des türkischen Gastwirtsohnes. Die beiden kennen sich etwa zwei Jahren. Sie möchte Drogen bei ihm kaufen. Die jungen Leute konsumieren sehr schnell die Droge Speed und trinken ein Bier zusammen. Jetzt will der junge Mann mit ihr ins Bett. Sie will aber nicht, lehnt das ab. Der sei überhaupt nicht ihr Fall, wird sie später vor Gericht aussagen.
Doch er lässt nicht locker, macht ihr Komplimente. Dann packt er sie am Arm, zerrte sie zum Bett, wirft sie auf dieses und zieht sie aus. Ihre Schultern drückt er dabei fest gegen die Metallstäbe am Kopfende des Bettes. Jetzt klemmt er sogar ihren Kopf zwischen zwei dieser Metallstäbe ein.Die junge Frau schreit, er soll aufhören. Sie wehrt sich, sie kratzt ihn am Rücken. Doch er hört nicht auf. Irgendwann gibt sie auf, wehrt sich nicht weiter, lässt es über sich ergehen, wie sie später sagen wird. Mehrmals dringt er in sie ein. Das Ganze zieht sich über Stunden hin. Der Drogendealer vollzieht den Geschlechtsakt so rabiat, dass die Frau zwei Wochen nicht richtig laufen kann. Dann, nach etwa vier Stunden, erhält er einen Anruf und muss weg. Nun erst endet ihre Tortur.
Der Türke wird freigesprochen
Die junge Frau geht zu ihrem Partner, der auf der Arbeit ist. Sie heult und berichtet, dass sie vergewaltigt wurde. Sie läuft gekrümmt, da sie Schmerzen im Schambereich hat. Seit diesem Tag ist sie ihrem Partner zufolge keine lustige Lebeperson mehr. Sie kann sich selbst nicht mehr leiden. Nähe kann sie kaum noch ertragen, fühlt sich schuldig und fängt an, sich zu ritzen.
Noch am gleichen Tag erstattet sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Vergewaltigung. Die Polizeibeamtin, die sie vernimmt, erlebt die junge Frau als sehr aufgewühlt: „Sie hat geweint, lief gekrümmt vor Schmerzen, wollte sich am liebsten verkriechen.“ Die Polizei dokumentiert Blutergüsse an den Innenseiten ihrer Oberschenkel und an der Schulter. Bei dem Türken werden zwischen den Schulterblättern Rötungen von Kratzern dokumentiert.
Die Staatsanwaltschaft glaubt ihr jedes Wort. Das Ganze geht 2017 vor Gericht. Auch dort glaubt man der jungen Frau, dass sie gegen ihren Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen wurde. Gleichwohl bleibt der Täter vollkommen straffrei. Ja mehr noch, er wird freigesprochen, er habe gar keine Straftat begangen. 
https://philosophia-perennis.com/2018/06/19/brandenburg-23-jaehriger-tuerke-vergewaltigt-junge-frau-vier-stunden-lang-freispruch/

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