Die Abschiebung eines tatverdächtigen Asylbewerbers im Chemnitzer Tötungsfall ist einem Medienbericht zufolge an einem Aktenfehler in der dortigen Ausländerbehörde gescheitert. Die Behörde habe zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, berichtete die Bild am Sonntag unter Berufung auf einen Behördensprecher.Diese Frist sei aber „nicht in die Akte übertragen“ worden. In der Behörde sei man deswegen davon ausgegangen, nur bis August Zeit zu haben. Weil dies als zu kurzfristig eingeschätzt worden sei, seien im Juli 2016 alle Abschiebevorbereitungen eingestellt worden.Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte zuletzt das BAMF für die erfolglose Abschiebung verantwortlich gemacht. Nach der Tötung eines Deutschen vor knapp zwei Wochen war es im ostdeutschen Chemnitz zu Straßenprotesten gekommen. Wegen der Tat sitzen zwei Asylbewerber in Untersuchungshaft. Nach einem dritten Tatverdächtigen, einem Iraker, wird gefahndet.
https://www.unsertirol24.com/2018/09/09/dieser-fehler-verhindert-in-chemnitz-die-abschiebung-von-verdaechtigem-asylwerber/
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