Ein als "Islam-Prediger" bekannt gewordener Ägypter aus dem Kreis Minden-Lübbecke darf zunächst nicht aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster gewährte dem Mann in einem Beschluss vom Dienstag (15.05.07) vorläufigen Rechtsschutz. Der früher als Imam in Münster und Minden tätige Mann hatte sich gegen den sofortigen Vollzug der vom Kreis verfügten Ausweisung gewehrt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.Hintergrund des juristischen Streits ist der 2006 vom Kreis Minden-Lübbecke ausgesprochene Widerruf seiner Asyl-Anerkennung. Der Kreis hatte den Widerruf unter anderem mit Ermittlungen gegen den Mann wegen Verdachts der Volksverhetzung begründet. Die Behörden sahen darin eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
wdr.de
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