Der Angeklagte im Hamburger „Ehrenmord"-Prozess um den gewaltsamen Tod der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal könnte einen Teil seiner Haftstrafe im Falle eines Urteils in der Psychiatrie verbringen. Einen entsprechenden rechtlichen Hinweis verlas der Vorsitzende Richter während der Verhandlung am Dienstag.
Sollte der wegen Mordes angeklagte Bruder der Schülerin wegen einer Persönlichkeitsstörung für vermindert schuldfähig erklärt werden, müsste das Hamburger Landgericht demnach eine entsprechende psychiatrische Behandlung als weitere Auflage anordnen. Diese würde in der Regel vor Haftbeginn erfolgen und dann auf die Dauer der Freiheitsstrafe angerecht werden.
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