Eine muslimische Lehrerin aus Stuttgart hat den Rechtsstreit um ihr Kopftuch verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies mit einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss eine Beschwerde der Lehrerin zurück. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim rechtskräftig.
(AZ: 1 B 42.08 beim Bundesverwaltungsgericht; 4 S 516/07 beim VGH)
(ddp)
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