Es gab der Klage eines marokkanischen Staatsangehörigen statt, der seit 1999 in Deutschland lebt und 2008 seine Einbürgerung beantragt hatte. Die Stadt Göttingen hatte den Antrag des Geowissenschaftlers abgelehnt, weil das Niedersächsische Innenministerium Bedenken angemeldet hatte. Der Kläger stehe im Verdacht, die islamistische Muslimbrüderschaft zu unterstützen. Das Gericht fand dafür jedoch keine tatsächlichen Anhaltspunkte (Aktenzeichen 4 A 131/09). Das Ministerium hatte auf angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes verwiesen. Danach sei der Kläger Mitglied der Muslimbrüderschaft und besuche regelmäßig die Freitagsgebete in der Moschee des Vereins. Vorbeter beendeten die Gebete regelmäßig mit verfassungsfeindlichen Aussagen wie „Gott lasse die Muslime über die Ungläubigen siegen“. Aufgrund seiner Moscheebesuche sei der Kläger als Unterstützer dieser islamistischen Bestrebungen anzusehen.
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