«3,5-Zimmer-Wohnung, ab sofort, günstig, keine CH». Dieses Inserat eines
Türken erschien 2013 im «Rheintaler Boten». Daraufhin erstatteten zwei
Personen Anzeige wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung – und
blitzten bei der Justiz ab. Kürzlich hat auch das Bundesgericht die
Beschwerde abgewiesen. SVP-Nationalrat Lukas Reimann zeigt sich im «St.
Galler Tagblatt» «entsetzt» über dieses Vorgehen. Er fordert nun eine
Überarbeitung des Antidiskriminierungs-Artikels, den er wiederholt
kritisiert hat.
Die vieldiskutierte Norm verbietet heute explizit die Diskriminierung
aufgrund der Rasse, Ethnie oder der Religion. Kürzlich befürwortete
der Nationalrat zwei Vorstösse, die verlangen, auch die Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Orientierung explizit gesetzlich zu verbieten.
«Wenn einzelne Personengruppen erwähnt werden, soll man auch die
Schweizer in den Artikel schreiben», fordert Reimann als Reaktion auf
das St. Galler Inserat.
Reimann will jetzt einen entsprechenden
Vorstoss ausarbeiten. Wie er diesen genau formulieren will, weiss er
noch nicht. «Ich könnte mir aber gut vorstellen, die Schweizer explizit
im Artikel zu erwähnen.» So könnten sich auch Schweizer besser gegen
Diskriminierung wehren.
20min.ch
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