Dieser Satz eines 20-jährigen Afghanen ist für eine furchtbare
Juristin vom Amtsgericht Nürnberg kein Grund, den Mann in Sicherungshaft
zu lassen. Auch dass es bei der Festnahme des Mannes zu Tumulten kam,
bei denen 9 Polizisten verletzt wurden, scheint keine Rolle bei ihrer
Entscheidung gespielt zu haben.
Die Flüchtlingsinitiative „Mimikri“, die den jungen Afghanen
unterstützt, lässt ihre Vorsitzende Dagmar Gerhard verkünden: „Er kann
sich nicht erinnern, dass er das gesagt hat.“
Möglicherweise, räumt sie ein, sei ihm so etwas in der „emotionalen
Ausnahmesituation“ herausgerutscht – oder aus Wut. „Wenn ja, dann hat er
das aber nicht so gemeint und er entschuldigt sich dafür.“
Wie ideologisch verblendet muss man sein, wenn man solche Sätze
ernsthaft der Öffentlichkeit anbietet? Hat man aus dem Fall Amri nichts
gelernt? Der hatte sich vor seinem Attentat mit ähnlichen Äußerungen
hervorgetan, war den Behörden als Gefährder wohlbekannt, durfte aber
frei herumlaufen, bis er seine Ankündigungen endlich wahr machen konnte.
Sollen wir uns damit beruhigen, dass nach vollbrachter Tat es wieder
einen oder mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse geben wird?
Zwischendurch wurde gemeldet, der mordswütende Afghane befände sich
„in Ausbildung“ und dürfte deshalb nicht abgeschoben werden. Nun teilt
sein Anwalt Michael Brenner mit, sein Mandant wolle erst am Freitag eine
Art Aufnahmeprüfung bei einem Ausbildungsbetrieb machen. Ob er die
Prüfung besteht oder die Ausbildung überhaupt antritt, steht in den
Sternen. Aber der Anwalt hat bereits angekündigt, „alle Rechtsmittel“
auszuschöpfen. Dafür müssen die Steuerzahler aufkommen.
Wer der Afghane eigentlich ist, weiß niemand so genau. Laut
Mitteilung der Regierung von Mittelfranken ist der Mann bis Frühjahr
2017 „seinen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung gegenüber den
zuständigen Ausländerbehörden in keiner Weise nachgekommen“.
Das Ganze ist eine Groteske, die wie ein Stück aus dem Tollhaus anmutet, aber es ist die Realität von Deutschland 2017.
No comments:
Post a Comment